Endlich noch mehr Überwachung, Folge 453

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Aus der beliebten Reihe „Endlich noch mehr Überwachung“ ein paar kleine Statusupdates:

Die Bundesregierung will mit dem E-Government-Gesetz (PDF) die DE-Mail als Standard für Behördenkommunikation etablieren. DE-Mail ist eine kostenpflichtige Mail, die als sicher verkauft wird, aber alles andere als das ist: eine DE-Mail kann zwar verschlüsselt verschickt werden, wird aber auf ihrem Weg zum Empfänger durch den Provider wieder entschlüsselt, um dann wieder verschlüsselt zum Empfänger geschickt zu werden. Das ist keine Verschlüsselung, auch wenn man auf Befürworterseite nicht müde wird zu betonen, dass die Mail „nur ganz kurz“ entschlüsselt ist. Verschlüsselung gibt es nur bei einem Ende-zu-Ende-Prinzip, das hier im Video schön erklärt ist. Faktisch ist die Einführung der DE-Mail in der Behördenkommunikation eine klare Kampfansage an ordentliche Verschlüsselung und der Versuch, die Standards von Mailverschlüsselung zu senken, indem man ein unverschlüsseltes Instrument etabliert.

Weitere Überwachungsbefugnisse hat gerade die ganz große Koalition aus Schwarz-Gelb und SPD beschlossen:

Deutsche Behörden sollen zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert und ohne Überprüfung abfragen können – auch für Ordnungswidrigkeiten.

Das ganze natürlich ohne Richtervorbehalt, wo kämen wir denn hin! Richter kommen nur ins Spiel, wenn die Passwörter, PINS und PUKS an Behörden weitergegeben werden. Als Zentralstelle in dem ganzen Verfahren ist das BKA benannt. Da ist unsere Privatsphäre ganz bestimmt in guten Händen. Protest dagegen formiert sich übrigens auch.

Dass Überwachung und Abbau von Grundrechten nicht nur hierzulande en vogue sind, zeigen zwei Gesetzentwürfe in der Schweiz:

In den letzten Wochen hat der Schweizer Bundesrat (Exekutive) gleich zwei brisante Gesetzes-Entwürfe veröffentlicht: Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sollen die Strafverfolgungsbehörden und mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) der Staatsschutz mit umfangreichen Überwachungsbefugnissen ausgestattet werden. Die Aufzählung der Massnahmen liest sich wie der heimliche Wunschzettel einer Spitzelbehörde. Tatsächlich sind die Vorschläge aber sehr konkret.

Konkret geht es um das Einschleußen von GovWare, wie Politiker in der Schweiz euphemistisch den Staatstrojaner nennen. Außerdem wird die Vorratsdatenspeicherung von 6 auf 12 Monate ausgeweitet werden. Übrigens ein weiterer Grund das Ding hierzulande weiterhin mit allen Kräften zu verhindern. Denn ausgeweitet wird bekanntlich immer.

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