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Nazi-Verbunddatei: Auch die Erfassung von Nazis ist ein Angriff auf die Bürgerrechte

Jetzt ist sie also da, die neue “Verbunddatei Rechtsextremismus”. Polizeibehörden, Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern und auch der militärische Abschirmdienst sollen diese Datei füttern mit “gewalttätigen” und “gewaltbezogenen” Personen. Gleichzeitig haben diese Stellen auch Zugriff auf die neue Datei.

Mal abgesehen davon, dass die Datei die einzige Konsequenz aus den Nazi-Morden der NSU und der staatlichen Verstrickung in diese ist, sind solche Dateien aus bürgerrechtlicher Sicht gleich mehrfach schwierig. Erstens heben sie schleichend das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizeien auf, zweitens geraten immer auch Menschen in die Datei, die nie eine Straftat begangen haben.

Aus bürgerrechtlicher Sicht ist mir erst einmal egal, gegen wen sich so eine Datei oder Dateiverbund richtet. Denn was gegen “Rechts” geht, kann auch ganz schnell gegen “Links” eingeführt werden. Ein Beispiel für so eine Ausweitung von Dateien ist die so genannte BKA-Hooligandatei (Datei “Gewalttäter Sport”), die nach der Weltmeisterschaft 1998 eingeführt wurde. Nur kurze Zeit später wurde die Datei um die Kategorien Limo (“Linksmotivierte Gewalttäter”), Remo (“Rechtsmotivierte Gewalttäter”) und Aumo (“Politische Ausländerkriminalität”) ergänzt. Diese Dateien stehen jedem Polizisten zu jeder Zeit zur Verfügung.

Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden wie auch Geheimdienste sind immer an einer großen Datenfülle wie auch an einer großen Anzahl von Einträgen interessiert. Das kritisierte auch schon der ehemalige Datenschutzbeauftragte, Joachim Jacob:

“Da wird der Wunsch deutlich, möglichst viele Informationen zu haben und den Bogen der Verdächtigen möglichst weit zu spannen.”

Ein Beispiel aus dem Bekanntenkreis zeigt, wie einfach man zum “linksmotivierten Gewalttäter” werden kann – ohne jemals Gewalt ausgeübt zu haben:
Als 16-jähriger beteiligte sich Lisa* (Name geändert) an einer Gegendemonstration gegen die NPD irgendwo in Hessen. Bei dieser Demo geriet Lisa irgendwann in eine Personenkontrolle. Wenig später wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung gegen sie eröffnet. Im späteren Gerichtsverfahren sprach sie der Richter jedoch frei. Der Anwalt von Lisa verlangte eine Löschung der Daten, da seine Mandantan augenscheinlich und durch ein Gericht bestätigt unschuldig war. Dennoch geriet Lisa in die Datei “Linksmotivierte Gewalttäter” – und ist dort bis heute gespeichert. Bei jeder Ausweiskontrolle, ob nun mit Bezug zu einer Demo oder ohne, zieht dieser Eintrag weitere Kontrollen und Schikanen nach sich. Auch zehn Jahre später muss Lisa mit einer Vorverurteilung und diskriminierende Behandlung durch Polizeibeamte rechnen. Und das nur, weil sie als Jugendliche auf einer Demo aufgegriffen wurde.

Solche Fälle gibt es tausendfach. Die nun bei der Nazi-Datei getroffene Definition, neben “gewalttätigen” auch “gewaltbezogene” Personen aufzunehmen, öffnet dieser Praxis Haus und Hof. Der Unterscheid zwischen “gewaltbezogen” und der ursprünglich von Innenminister Friedrich geforderten Erfassung “gewaltbereiter” Personen erschließt sich nicht.

Thomas Stadler schreibt deswegen treffend:

Nun ist der Begriff der gewaltbezogenen Personen bislang allerdings weder geläufig, noch erschließt sich seine Bedeutung ohne weiteres. Personen die einen Bezug zur Gewalt haben? Das wäre womöglich aber noch weiter als gewaltbereit.

Weil man sich nicht einigen konnte, hat man offenbar einen unbestimmten Rechtsbegriff durch einen anderen, weniger geläufigen ersetzt und überlässt die Auslegung zunächst den speichernden Polizeibehörden und irgendwann natürlich den Gerichten, sollte jemand gegen seine Aufnahme in die Datei klagen. Damit wird wohl in der Praxis aber zunächst genau das passieren, was das Justizministerium vermeiden wollte, nämlich, dass nicht nur gewalttätige Personen erfasst werden, sondern alle, bei denen man meint, irgendeinen Gewaltbezug erkennen zu können.

Es geht mir nicht darum, irgendwelche Nazis vor Strafverfolgung zu schützen. Im Gegenteil. Nur halte ich eine Ausweitung der Befugnisse von Geheimdiensten und Polizeien für die falsche Reaktion. Gerade im Fall der NSU-Morde sind es die Geheimdienste, die eine noch nicht aufgeklärte und zwielichtige Rolle gespielt haben. Der Thüringer Verfassungsschutz hatte Kenntnis und Kontakt zur rechten Terrorgruppierung und unterstützte diese direkt mittels V-Männern und Kohle. Hierfür ist noch kein Verantwortlicher in Behörden und Politik zur Rechenschaft gezogen worden.

Stattdessen werden Datenschutz sowie Grund- und Freiheitsrechte mit immer neuen Maßnahmen ausgehöhlt. Es ist doch nur eine Frage der Zeit bis findige Politiker in ihrer unsäglichen Gleichsetzung von “Rechts- und Linksextremismus” eine “Verbunddatei Linksextremismus” fordern. In diesem Sinne ist auch die weitere Erfassung von Nazis ein Angriff auf unsere individuelle Freiheit. Ob man das nun wahrhaben möchte oder nicht.

Foto/Symbolbild: CC-BY-NC-SA shindoverse

Den Rubikon überschritten

Es ist ja nicht so, dass wir nicht seit Jahren vor dem Überwachungsstaat gewarnt hätten. Wir haben demonstriert, geschimpft und gekämpft gegen Vorratsdatenspeicherung, gegen die rot-grünen Otto-Kataloge und gegen die Einführung einer Zensurinfrastruktur in Deutschland. Wir haben uns zusammengetan und jeden Schritt dieses Staates gegen sein Grundgesetz und gegen die Bürgerrechte mit Protest begleitet. Wir haben ein paar kleine Erfolge gefeiert und viel zu viele Niederlagen einstecken müssen. Wir haben diesem Staat immer weniger vertraut. Und wir haben ihm schon lange zugetraut, dass er seine Kompetenzen überschreitet.

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. Er ist aufgeflogen, der “Staatstrojaner”. Noch weiß niemand außer dem Chaos Computer Club genau, welches Bundesland, welche Behörde dieses Überwachungs-, Dursuchungs- und Manipulationsprogramm nutzte. Aber eines ist sicher: was jetzt vom CCC gefunden und untersucht wurde, geht über alle verfassungsmäßig zulässigen Kompetenzen hinaus.

Denn:

Am 27. Februar 2008 fällte das Bundesverfassungsgericht ein historisches Urteil. Als Abschluss der Auseinandersetzung um den Bundestrojaner – im Amtsdeutsch „Online-Durchsuchung“ – verkündete das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Es setzte damit sehr hohe Hürden für Geheimdienste und Ermittlungsbehörden, wenn diese die Computer von Bürgern infiltrieren wollen, um an deren digitale Lebensspuren und Daten zu gelangen.

Wenn wir schon von Trojanern sprechen, dann möchte ich im historischen Vergleich bleiben: sie haben den Rubikon überschritten. Der Rubikon ist ein Fluss, der südlich von Ravenna in die Adria mündet. Wer diesen Fluss bewaffnet überschritt und mit seinen Truppen Richtung Rom zog, der erklärte damit quasi dem römischen Senat den Krieg.

Ähnlich ist die verfassungswidige Nutzung von Programmen durch Ermittlungsbehörden (also den Staat) als ein Angriff auf die Demokratie und die Verfassung zu sehen, wenn diese Programme geeignet sind:

- intime Daten auf Computern auszuspähen und zu manipulieren
- beliebige weitere Schadsoftware nachzuladen
- Mikrofon und Kamera des Computers zum Lauschangriff zu nutzen
- beliebig Screenshots an die Behörden zu senden
- die Tastatur des Computers zu überwachen
- Daten auf den befallenen Rechner einzuschleusen

Dies ist beim “Staatstrojaner” der Fall. Der CCC schreibt folgerichtig:

Es ist also nicht einmal versucht worden, softwaretechnisch sicherzustellen, daß die Erfassung von Daten strikt auf die Telekommunikation beschränkt bleibt, sondern – im Gegenteil – die heimliche Erweiterung der Funktionalitäten der Computerwanze wurde von vorneherein vorgesehen.

Hinzu kommt, dass der “Staatstrojaner” so miserabel programmiert ist, dass im Auftrag des Staates befallene Rechner, offen wie Scheunentore stehen.

Das hinterlässt bei mir nicht nur ein diffuses Gefühl der Angst und Ohnmacht und die Sorge, dass die Menschen immer weniger in den Rechtsstaat vertrauen: es ist ein weiterer Beweis, dass deutsche Ermittlungsbehörden – ob nun in Bayern oder im Bund – sich nach freiem Entscheiden gegen geltendes Recht stellen, wenn es ihnen denn beliebt.

Es ist ja nicht so, dass das ein absolutes Novum wäre, doch haben die letzten zehn Jahre mit ihrer permanenten Panikmache und dem ständigen Überbieten immer krasserer Sicherheitsgesetze – und das durch rot, grün, gelb und schwarz – eine Kultur der Angst geschaffen, in der sich der Staat leichter als je zuvor über geltendes Recht und das Grundgesetz hinwegsetzen kann.

Deshalb ist es höchste Zeit, alle Gesetze, die unseren Grund- und Freiheitsrechten widersprechen, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung sind nur zwei davon, endgültig zu begraben und die mit Trojanern, Wanzen, privaten Daten und Kameras bewaffneten Truppen der Innenministerien wieder über den Rubikon zurückzutreiben.

Verdammt nochmal!

Castor-Transport: Polizei fährt die Panikmaschine an

Im Zusammenhang mit dem Castor-Transport fahren Polizei, BKA und das Innenministerium Niedersachsen die altbewährte und durchschaubare Panikmaschine an. Mit Kriminalisierung und dem Ausmalen von Gewaltszenarien sollen Menschen vom Protest abgeschreckt werden.

Der Focus zum Beispiel zitiert eine interne Lageeinschätzung des BKA, die dem Blatt “zufällig” zugespielt worden ist. In dieser phantasiert das Bundeskriminalamt von einer “zunehmenden Gewaltbereitschaft” der Castor-Gegner. “Noch nie war die Angst so groß, dass die Proteste gegen den Castor-Transport aus dem Ruder laufen können” schreibt der Focus alarmistisch – und erfüllt so die Erwartungen derer, die die Proteste klein halten wollen.

Das könnte schwierig werden, denn im ganzen Land blüht die Anti-Atombewegung wieder auf. Die Organisatoren im Wendland rechnen mit mindestens 30.000 Menschen, die auf der Großdemo am 6. November teilnehmen werden. Es wäre die größte Demo bei einem Castor-Transport, die jemals stattgefunden hat. Die Anti-Atombewegung kann sich dabei auf eine mehrheitliche Ablehnung der Atomkraft in der Bevölkerung stützen. Und viele sind sauer, dass die Merkel-Regierung die Laufzeiten der Meiler verlängert und Geheimverträge mit der Atomlobby geschlossen hat.

Unterdessen fährt die Staatsanwaltschaft Lüneburg dicke Geschütze auf. Sie ermittelt gegen über 500 Einzelpersonen und Gruppen, die im Rahmen der Aktion “Castor schottern” die Absicht erklärt haben, das Gleisbett als Akt des zivilen Ungehorsams zu unterhöhlen. Dabei betonen die Aktivisten, dass sie keine Krawalle wollen: “Ziel unserer Aktion ist, die Schiene unbrauchbar zu machen und nicht, die Polizei anzugreifen.”

Das sieht Jochen Stay von ausgestrahlt genauso:
“Selbst die angekündigte Entnahme von Schottersteinen aus einer Bahnlinie, die für den regulären Zugverkehr gesperrt ist, ist zwar nicht legal, aber hat nichts mit Krawall oder Gewalt zu tun“.

Die Repressionswelle scheint die Anzahl der Unterstützer von “Castor Schottern” nicht zu mindern: seit die Ermittlungsverfahren laufen, haben sich mehr als 100 weitere Einzelpersonen und Gruppen zu dieser Aktionsform bereit erklärt. Das Unterhöhlen von Straßen und Schienen ist nichts neues: immer wieder wurden in den letzten Jahren solche Versuche unternommen. Neu ist, dass die Gegner ihre Absicht vorher öffentlich kundtun und so die Legitimität ihrer Aktion untermauern.

Insgesamt ist mit einem „bunten, vielfältigen und gewaltfreien Protest“ zu rechnen, so Stay weiter. Das Spektrum reicht von den klassischen Sitzblockaden bis hin zu neueren Aktionsformen, die das Aktionsbündnis “Atomkraft wegbassen” angekündigt hat. Die Initiative aus Club- und Partykollektiven, Kulturinitiativen und der Hedonistischen Internationale will der Regierung “den Bass des Widerstands laut und dreckig um die Ohren wummern lassen”. Bislang haben etwa 20 Gruppen aus ganz Deutschland den Aufruf unterschrieben.

Noch drei Gründe am Samstag zu “Freiheit statt Angst” zu gehen

Wer immer noch meint, dass es der “Freiheit statt Angst”-Demo doch an Themen fehle, weil wir ja jetzt in der Enquete-Kommission sitzen, der nehme bitte dies zur Kenntnis: Die GEZ-Reform wird nicht nur zu mehr Bürokratie führen, sondern die Datenkrake GEZ noch datenhungriger machen. Unser aller Kuschelinnenminister de Maiziere will unterdessen die Ermittlungsbehörden nach dem Motto “Wenn kein Angebot da ist, schaffen wir eines” jetzt eigene Kinderpornoangebote ins Netz stellen lassen. Der gleiche Mann fordert übrigens eine engere Vernetzung von BKA und Verfassungsschutz – ein weiterer Schritt gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten.

Aktion: Schnitzeljagd auf den Webseiten des BKA

Das data:recollective ruft dazu auf, am Donnerstag, den 9. September die Webseiten des Bundeskriminalamtes massiv zu durchsuchen. Da das BKA Vorreiter für Zensur und Überwachung aller Art ist, können wir eine solche Aktion nur begrüßen.

Im Aufruf heißt es:

Am Donnerstag den 9. September wollen wir die Webseiten des Bundeskriminalamts (BKA) besuchen, um uns dort mit einer Schnitzeljagd über deren Verständnis von Freiheit und Bürgerrechten zu informieren.

Auf unserer Webseite http://datarecollective.net veröffentlichen wir kurz vor unserem selbstgewählten Tag der offenen Tür einen Fahrplan mit Handreichungen zur kollektiven Navigation.

Wir haben uns das BKA ausgesucht, weil die Behörde maßgeblich am Umbau der deutschen wie europäischen Sicherheitsarchitektur beteiligt ist. Gern wird hierfür als Begründungszusammenhang ein Kampf gegen Terrorismus, organisierte Kriminalität oder Kinderpornographie ausgerufen. Die „Bedrohungen“ werden massiv überzeichnet, daraus entstandene neue polizeiliche Spielräume und Werkzeuge werden schon bald gegen soziale Bewegungen in Stellung gebracht. Hierfür haben die Bundeskriminalisten erst kürzlich mit dem neuen BKA-Gesetz eine Grundlage erkämpft, um fortan auch „präventiv“, also selbstermächtigt vorzugehen.

Obacht, Datensammler!
Da das BKA gerne die Datenspuren auf ihren Servern auswertet, seien folgende anonymisierende Tools empfohlen:

- Tor
- VPN-Tunnel via Riseup.net
- die Installation des Firefox-Plugins NoScript.

Viel Spaß!

Deswegen ist BKA-Chef Zierke gefährlich

In einem Interview mit der Welt sagte BKA-Chef Zierke: “Etwas vom Gesetzgeber Verbotenes dem öffentlichen Zugriff zu entziehen, kann keine Zensur sein.” Das ist genau die Argumentation, die auch China bringt. Und Zierke meint schon lange nicht mehr nur KInderpornografie. Er meint auch Datentausch, Online-Casinos, Foren, Blogs, usw. (via)

BKA schreibt jetzt für “interim”

Das BKA hat einen Artikel in der “interim” veröffentlicht um Menschen zu Fahndungszwecken auf ihre Webseite zu locken. Mehr dazu in der “Jungle World”.

BKA-Vertrag zur Internetzensur geleaked

Der Chaos Computer Club hat den geplanten Vertrag zwischen BKA und Internet Service Providern (ISPs) veröffentlicht. Den Vertrag gibt es hier als PDF, einen Artikel zum Thema bei netzpolitik.

BKA wird auch noch Zensurbehörde

Auf dem nicht-öffentlichen Spitzengespräch zu Internetfiltern haben sich die Filterfreunde durchgesetzt. Schon in dieser Legislaturperiode soll mit dem Zensieren angefangen werden. Wie immer, wenn es um die Einführung repressiver Gesetze geht, werden diejenigen, die wirklich alle Scheisse finden als Grund genannt. Offiziell geht es beim Zensurvorstoß jetzt um Kinderpornografie. Andere Zensurgründe wären natürlich auch Bombenbauanleitungen, Terroristen, Rechtsextreme, Hooligans usw. gewesen.

Durch diese Hintertür, denn gegen die Verfolgung von Kinderpornografie kann nun wirklich niemand etwas haben, werden die technisch-institutionellen Möglichkeiten geschaffen, die später je nach Gusto der jeweiligen Regierung dann weitere Zensurgegenstände hinzugefügt. Wir kennen diese Salamitaktik nicht nur von der Fußball-Hooligan-Datenbank, in der dann recht schnell auch Linksradikale landeten.

Weitere Infos zum Thema:
- Netzpolitik
- Heise
- Spiegel Online

Dass Zensur dem Grundgesetz fundamental widerspricht und versierte Internetnutzer ihren Kinderpornoscheiss sich nicht von direkt-zugänglichen Seiten holen bzw. die Sperren einfach umgehen können, daran hat mal wieder niemand der Verantwortlichen gedacht. Hauptsache Aktionismus, harte Hand und ein weiterer Nagel im Sarg unserer Verfassung – Repression: darfs auch etwas mehr sein?

Der größte Witz an der Sache ist übrigens, dass das durch das BKA-Gesetz eh schon aufgepimpte Bundeskriminalamt die zu zensierenden Seiten bestimmt.

BKA-Gesetz: Die Große Koalition der Verfassungsfeinde

Es war ja abzusehen, dass die paranoide Große Koalition auch diesen weiteren Schritt hin zum Überwachungsstaat mit großer Mehrheit absegnen würde. Wer wissen will, wer genau Verfassungsfeind in dieser Koalition ist, kann sich hier die Liste der Befürworter des BKA-Gesetzes als PDF herunterladen.

Kai Biermann von der ZEIT sieht uns zurecht “Sehenden Auges in den Überwachungsstaat” abrutschen und sieht das Internet als das große Mittel die Politik zu ändern. Dabei muss man ja konstatieren, dass wir schon heute die größte Grundrechtsbewegung seit ewigen Zeiten haben – und letztlich konnten wir fast nichts erreichen gegen diese Freaks im Bundestag, die in ihrer Sucht nach Kontrolle den Hals niemals voll kriegen werden und dabei noch scheinheilig die Kritiker und Gegner mahnen, sie sollten ihre “Diffamierungskampagne” einstellen.

Ab jetzt ist die Online-Durchsuchung erlaubt, die versteckte Kameraüberwachung von Wohnungen auch. Das BKA erhält präventive Kompetenzen und wird zu einer Super-Behörde mit polizeilichen und geheimdienstlichen Befugnissen verschmolzen.

Heise fasst die neuen Überwachungs- und Kontrollmittel des BKA zusammen:

Das künftige Arsenal für das BKA umfasst Befugnisse für bundesweite Rasterfahndungen unter Einschluss von Datensammlungen “nicht-öffentlicher Stellen”, die präventive Telekommunikationsüberwachung einschließlich Abhören der Internet-Telefonie sowie zum großen Späh- und Lauschangriff auf Wohnräume mit winzigen Kameras und Wanzen. Die Ermittler dürfen zudem Verbindungs- und Standortdaten abfragen, Mobiltelefone mit dem IMSI-Catcher orten und Platzverweise erteilen.

Offiziell geht es im Gesetz mal wieder um Terrrorismus, so heißt das Machwerk dann auch “Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt”. Die Opposition sagt jetzt sie wolle vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Wieder einmal. Am Ende werden dann ein, zwei Kompromissvorschläge eingebaut, immerhin, doch den galoppierenden Verfall der Freiheitsrechte wird auch das nicht stoppen.

Für die Grundrechtsbewegung, die im Oktober ja eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat, dass sie groß ist, heißt es jetzt: Wie geht es weiter? Was können Strategien sein? Warum haben wir keine Durchschlagskraft? Wie können wir mehr Leute für das Thema sensibiliseren? Und warum sollten wir eigentlich nicht einfach mehr Freiheit fordern statt Abwehrkämpfe führen?

Das ist wieder einmal so ein Tag, der einen ratlos macht, der einen hilflos erscheinen lässt. Doch wir sollten uns auf keinen Fall einschüchtern lassen, sondern weiterkämpfen, denn der nächste Vorstoß der autoritären Großen Koalition kommt bestimmt.