Tag Archiv für 'Urheberrecht'

Urheberrechtslobby weint sich bei Grünen aus

Die Urheberrechtslobby (Arbeitsgemeinschaft Kino, BDWi, HDF Kino, iVD) – auch bekannt durch die Schmutzkampagne “Raubkopierer sind Verbrecher” – hat einen Brief an grüne Delegierte und Bundestagsabgeordnete geschrieben, in der sie bitterlich weint und Stimmung gegen den netzpolitischen Leitantrag der Partei macht. Schon im Vorfeld hatte die Urheberrechtsfraktion innerhalb der Grünen versucht, den Antrag stark zu verwässern.

So schreiben die Verbände in ihrem Papier (PDF) über das Internet:

Das Problem, dass sich Kriminelle der Technologie massiv zu Lasten der Bürger bedienen (Spam, Abzockerseiten, Phishing o.a.) wird komplett übersehen.

Weiter wird geheult, dass angeblich eine Löschung von Kinderpornografie nur noch möglich sei, wenn Richter dies anordnen würden. Dazu schreibt sectio-aurea.org treffend, dass Kinderpornografie ja jetzt schon durch die AGBs der Provider und Hoster untersagt ist und folglich auch kein Richterbeschluss nötig ist um diesen Kram aus dem Netz zu kriegen. Klarer Fall von Panikmache.

Das ist den Lobbyisten natürlich egal, denn erstmal macht man das Kinderpornofass auf, um die grünen Delegierten so richtig nett emotional an die Hand zu nehmen und den ganzen anderen Themen einen widerlich-kriminellen Anstrich zu geben.

Eine Entkriminalisierung von Urheberrechtsverstößen lehnen die Lobbyisten selbstredend ab. Denn zu “Raubkopierern” haben genau jene Lobbyisten den Otto-Normal-User ja in ihren “Raubkopierer sind Verbrecher”-Kampagnen selbst deklariert und dies auch gesetzlich in einer Urheberrechtsreform durchgesetzt. Wehe dem, der fordert, ein solches Gesetz zu entschärfen oder gar zurückzunehmen. Und dass die Vorratsdatenspeicherung wieder kommen muss, ist ja auch ganz klar, wenn es nach diesen Lobbyverbänden geht.

Da wundert es nicht, wenn die Lobbyisten auch fordern, dass eine Exportbeschränkung von Überwachungstechnologie nicht wünschenswert sei:

Jegliche Technologie, die zur Überwachung oder Sperrung missbraucht werden könnte, darf nicht mehr exportiert werden (134 ff.). In Anbetracht der Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft dürfte dies einem Produktionsverbot gleichkommen.

Wo kommen wir denn auch hin, wenn Syrien, Bahrein und Iran nicht mehr ordentlich ihre Dissidenten überwachen und verfolgen könnten! Interessant dabei auch, dass es ebenjener Interessensverband des Video- und Medienfachhandels war, der sich beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag für Netzsperren stark gemacht hat, damit Porno eben in der Videothek ausgeliehen und nicht im Netz angeschaut wird. Gell.

Und zu guter Letzt kommt noch eine dreiste Lüge der Lobbyisten:

Dem Gedanken der Netzneutralität folgend will man dass illegale Inhalte faktisch die gleichen Rechte auf Durchleitung erhalten wie legale Inhalte (148 ff.). Danach dürfte auch eine Spamfilterung verboten sein. Dies bedeutet in Zukunft das 25fache an eingehenden E-Mails.

Was die Lobbyisten rein zufällig übersehen haben: momentan haben wir Netzneutralität (bis auf den Mobilfunk) und das mit dem Spam scheint ja einigermaßen unter Kontrolle zu sein. Ich jedenfalls habe kein 25-fach höheres Spamaufkommen gerade. Und außerdem wird Spam beim Maildienstleister gefiltert – und zwar, wenn ich das möchte und nicht qua Aufhebung der Netzneutralität. Auch das Spam-”Argument” kann man getrost unter dem Punkt Panikmache abhaken.

Aufgrund dieser Punkte verurteilt die Urheberrechtslobby den netzpolitischen Leitantrag als “destruktiv”. Außerdem sei der Antrag “Brot und Unterhaltung” für ein beim Wähler gut ankommendes Wahlprogramm. Was letztlich schon wieder lustig ist, denn wenn das bei den Wählern ankommt, dann scheint es ja irgendwie im Interesse der Wähler zu sein. Und ist das nicht irgendwie Ziel von Politik?

Update 24.11.11: Die Grünen haben die Lobbyverbänden mittlerweile geantwortet.

Foto: CC-BY-NC-SA spunkinator

Wieviel Netzpolitik steckt wirklich in den Grünen?

Momentan bekommen die Piraten aus der Netzbewegung ordentlich Feuer unter dem Hintern gemacht. Das mag sie zwar nerven, ist aber richtig. Es ist richtig, weil die Piraten so angetrieben werden, ihre netzpolitischen Forderungen lauter und klarer zu formulieren. Es ist wichtig, weil pointierte und progressive Forderungen der Piraten, die Grünen netzpolitisch gehörig unter Druck setzen können.

Das ist bitter nötig. Denn grüne Netzpolitiker haben es momentan nicht leicht: ihr Netzpolitischer Leitantrag für den Grünen Parteitag 2011 steht unter Beschuss und soll massiv aufgeweicht werden. Besonders die Urheberrechtslobby innerhalb der Partei stellt sich mit Änderungsanträgen aktiv gegen eine zeitgemäße Netzpolitik.

Ein paar Beispiele:
Eine wirkliche Neuerung im Leitantrag “Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen” ist z.B. der Vorschlag, die urheberrechtliche Schutzfrist auf fünf Jahre zu senken – mit der anschließenden gebührenpflichtigen Option auf eine Verlängerung:

„Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet: Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption.“

Dies würde viele Werke nach einer bestimmten Zeit für die Allgemeinheit befreien und das Verwaisen von Werken verhindern. Momentan sind Werke bis zu wahnwitzigen 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers geschützt.

Doch der Passus mit der Schutzfristverkürzung ist nun unter Beschuss und soll laut eines Änderungsantrages, den auch der selbsterklärte Netzpolitiker Volker Beck unterschrieben hat, komplett gestrichen werden.

Andere gute Vorschläge in diesem Antrag wie

„und die Möglichkeit der Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern, die wir verbraucherrechtlich verankern wollen.“

sollen laut Änderungsantrag der Urheberrechtsfraktion der Grünen auch ersatzlos gestrichen werden. Dabei ist diese Forderung sogar von der Enquete-Kommission beschlossen worden.

Auch interessant ist der Änderungsantrag von Helga Trüpel zur Kulturflatrate. Trüpel, die man getrost zu den Urheberrechtshardlinern bei den Grünen zählen kann, schlägt vor, dass im Rahmen der Kulturflatrate das Tauschen über P2P auf einen Personenkreis von 50 Leuten beschränkt und auf maximale Downloadmengen begrenzt werden solle. Dieser technisch unrealistische Antrag beabsichtigt, die Idee einer Kulturflatrate neu zu definieren und damit das Potenzial dieses Konzepts kaputtzumachen, vermuten grüne Netzpolitiker hinter vorgehaltener Hand.

Und noch weitere Änderungsanträge torpedieren den netzpolitisch gut durchdachten Leitantrag. So will Tabea Rößner die Teilüberschrift des Antrages “Keine Internetsperren” durch die Wischi-Waschi-Formulierung „Teilhabe und Rechtsstaatlichkeit im Internet sicherstellen“ ersetzen.

Und Helga Trüpel, Jerzy Montag sowie Tabea Rößner wollen partout nicht, dass im Netz eine wachsende Sammlung von Gemeingütern entsteht. Die Passage

“Die Digitalisierung bringt einen enormen Freiheitsgewinn mit sich, da Informationen, Wissen und kulturelle Güter einfacher zugänglicher sind, neue Möglichkeiten der Teilhabe an Wissen und Kultur durch eine wachsende Sammlung von Gemeingütern entstehen.”

wollen sie durch die wachsweiche Formulierung

“Die Digitalisierung bringt einen enormen Freiheitsgewinn mit sich, da Informationen, Wissen und kulturelle Güter einfacher zugänglich sind. Neue Möglichkeiten der Teilhabe an Wissen und Kultur entstehen durch einen wachsenden Bestand an digitalen Inhalten.”

ersetzen. Denn sonst könnte ja suggeriert werden, dass alle Immaterialgüter im Netz Gemeingüter seien oder werden könnten.

Ein weiterer Änderungsantrag von Helga Trüpel, Jerzy Montag und der medienpolitischen Sprecherin Tabea Rößner will die Stärkung der UrheberInnen und Künstler gegenüber Verwertern streichen, und stattdessen die Rechte von “Vermittlern” und “Produzenten” in diesen Passus des Leitantrages einbringen. Wer diese “Vermittler” genau sein sollen, bleibt in diesem Änderungsantrag im Unklaren, es könnten auch ebenjene sein, die ein Leistungsschutzrecht fordern.

An allen Enden und Ecken wird also ein guter Leitantrag, der die Grünen in die Lage versetzen würde, netzpolitisch mit den Piraten mithalten zu können, verwässert und in Richtung Urheberrechtsschutz gedreht. Ein modernes, der digitalen Gesellschaft angepasstes Urheberrecht ist damit natürlich nicht zu machen. Wirklich grüne verbraucher- und bürgerorientierte Netzpolitik auch nicht.

Was uns zurück zu den Piraten führt: Die Piraten sind momentan strategisch in der Lage, andere Parteien – und insbesondere die Grünen – vor sich her zu treiben. Das ist eine wunderbar komfortable Situation angesichts der Tatsache, dass die Piraten bislang nur in einem Landesparlament vertreten sind. Diese Chance jetzt zu nutzen, kann den digitalen Grundrechten und der Freiheit im Netz nur gut tun. Es wäre schade, sie zu vertun.

Dieses Symbolbild konnte ich mir nicht verkneifen. Foto: CC-BY-NC-SA aperture7.1

Ist doch Käse

Foto: CC-BY-NC-SA dharmabunx / Montage: CC-BY-NC-SA metronaut.de

Argentinien. Im Land des ultraharten Urheberrechts

Horacio Potel ist Dozent für Philosophie. Weil in Argentinien Bücher teuer sind und viele Texte oftmals auch nicht verfügbar, stellte Potel die Texte für seine Studenten ins Netz. 2009 klopfte irgendwann nachts die Polizei an seine Türe – Potel wurde angeklagt, es drohten ihm mehrere Jahre Haft.

Argententinien gehört zu den Top10-Ländern der Welt, was die Härte des Urheberrechts angeht. Dabei kennt das argentinische Gesetz zum Urheberrecht weder Ausnahmen für Bibliotheken noch für Universitäten. Studenten und Dozenten, die auf das Kopieren von Lehrmaterial angewiesen sind, müssen dafür Abgaben an Verwertungsgesellschaften entrichten. Oder sie machen sich strafbar. Selbst die Privatkopie ist eine Straftat. Die Formatierung einer selbst gekauften CD ins MP3-Format oder der Remix stehen unter Strafe. Argentinien ist der feuchte Traum der Contentindustrie.

Doch zurück zu Horacio Potel. Im Reader “Argentina Copyleft”, der heute in Berlin vorgestellt wird (Livestream), findet sich ein Interview mit ihm. Das Interview findet ihr in voller Länge bei irights.info – hier ein paar Auszüge: Weiterlesen ‘Argentinien. Im Land des ultraharten Urheberrechts’

Brutalstmöglicher Aufklärer Sauerland


Der Oberbürgermeister von Duisburg, Adolf “Pattex” Sauerland, versucht mittels der Ordnungsgeldern in Höhe von 250.000 Euro und der Begründung “Verstoß gegen das Urheberrecht” die Veröffentlichung von Dokumenten zur Loveparade zu unterbinden. Dieser Versuch kann – erwartungsgemäß – nur ein paar Stunden später als gescheitert gelten: die Dokumente sind mittlerweile dutzendfach an anderer Stelle im Netz verfügbar. Eine Auflistung dazu gibt es u.a. bei Netzpolitik in den Kommentaren.

Dabei hatte sich Sauerland in den letzten Wochen immer wieder versucht als “Aufklärer” hinzustellen. Er sprach davon, dass ein Rücktritt die Aufklärung nur verzögern würde, dann versprach er, dass bis Ende August alles aufgeklärt werde. Der gute Mann will bis zu seiner Abwahl an der Aufklärung mitarbeiten, er hat verwaltungsintern sogar eine Untersuchungsgruppe eingesetzt – zur Aufklärung natürlich. Aufklärung, wohin das Auge blickt. Wo soviel aufgeklärt wird, dürfen natürlich keine Verwaltungsdokumente ans Tageslicht kommen.

Foto: CC-BY Xtranews, Montage: CC-BY-SA Metronaut.de

Duisburg verbietet Blog Veröffentlichung von Dokumenten über Loveparade

Netzpolitik berichtet: Die Stadt Duisburg versucht gerade dem Blog Xtranews zu untersagen, Dokumente zur Loveparade zu veröffentlichen. Begründung: Verstoß gegen das Urheberrecht. Was Duisburg nicht kapiert: Streisand-Effekt. Also, ab damit auf Wikileaks und Torrent.

Ver.di und das Urheberrecht

Frank Werneke von ver.di hat jetzt carta zur “5 vor 12″-Pressekonferenz geantwortet. Bei ver.di scheint ja einiges im Argen, wenn man sich die Positionen zum Leistungsschutzrecht anschaut.

Pressekonferenz: Gewerkschaft ver.di gespalten beim Urheberrecht

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Bei der Pressekonferenz „Diebstahl geistigen Eigentums im Netz: 5 vor 12 für die Kreativwirtschaft“ gab die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in ihrer Berliner Zentrale verschiedenen Lobbyorganisationen der Rechte- und Contentindustrie Raum zur Darstellung ihrer Positionen. Dies nutzten gleich verschiedene Vertreter (Dieter Gorny, Alexander Skipis, Jürgen Doetz), um die Gesetzeslage in Frankreich und England zu loben und ein 2- oder 3-Strikes-System auch für Deutschland zu fordern. Neue euphemistische Sprachregelung scheint hier die Forderung nach einen “Verwarnsystem” oder “Warnmodell” zu sein. Mit diesem sollten die Nutzer_innen über ihr Fehlverhalten „aufgeklärt“ werden, so Skipis vom Börsenverein des deutschen Buchhandels.

Den metaphorischen Tiefpunkt der Veranstaltung leistete sich Dieter Gorny von der Musikindustrie. Er verglich das Internet mit einem Buch, das ohne das Schaffen der Urheber (er meinte damit die Content-Industrie) nur weiße unbedruckte Seiten hätte. Nach dem Motto “Ohne uns, Internet leer” ignorierte er die, gerade im nicht-kommerziellen Bereich, zunehmenden Qualitätsinhalte im Netz. Gorny forderte außerdem, dass man den “Leitmarkt der Creative Industries nicht auf dem Altar der digitalen Coolness opfern” dürfe.

Einhellig lehnte die Runde bis dahin auch die Kulturflatrate ab. Christiane von Wahlert von der Filmindustrie sah in der Flatrate „überhaupt keine Lösung“, weil sie ein Konstrukt von lauter Ungereimtheiten sei.

So weit, so vorhersehbar. Für ver.di saß überraschenderweise nicht mehr der angekündigte stellvertretende Vorsitzende Frank Wernecke in der Runde, sondern Heinrich Bleicher-Nagelsmann. Er hatte schon im Vorfeld sein Statement austeilen lassen und verlas dieses zum Abschluss der einseitigen Runde, von der außer repressiven Maßnahmen, keine innovativen Denkanstöße für ein zukunftsfähiges Urheberrecht zu erwarten waren.

Er betonte, dass die Pressekonferenz „aus dem gemeinsamen Auftreten der Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbände im Sozialen Dialog auf europäischer Ebene“ resultiere. Und dann wurde hin- und herlaviert: einerseits sagte Bleicher-Nagelsmann, dass ver.di mit aller Entschiedenheit für Kommunikations- und Meinungsfreiheit im digitalen Bereich eintrete, die Vorratsdatenspeicherung und Elena ablehne. Doch schon im nächsten Satz hieß es dann, es sei ein Anliegen, dass der Datenschutz „in angemessener Form“ gewährleistet werde. Das lässt Spielraum für Interpretationen. Es gehe es „darum, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Rechte der Urheberinnen und Urheber zu stärken“. Dann wieder betonte er, dass ver.di Netzsperren ablehne, weil sie Zensur beförderten. Und dass schon heute Richter auf Grundlage der bestehenden Rechtsgrundlage wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen könnten. Bei der vorgestellten Tera-Studie kritisierte er die Methodik und sah Überprüfungs- und Korrekturbedarf. Dennoch müssten die Zahlen (in der Studie wird das Horrorszenario von 1,2 Millionen verlorenen Arbeitsplätzen in der EU bis 2015 beschworen) nachdenklich stimmen.

Auf die Frage, ob ver.di sich von 2- oder 3 Strikes ablehne, antwortete Bleicher-Nagelsmann, dass ver.di beides ablehne. Des weiteren sei die heutige Pressekonferenz kein Auftakt eines Bündnisses:

„Wir haben darüber diskutiert, ob es eine gemeinsame Position geben kann, die wir hier präsentieren können. Wir haben festgestellt: es gibt diese nicht. Deswegen gibt es auch kein Bündnis.“

Ver.di musste sich aus dem gut gefüllten Raum auch Fragen gefallen lassen, warum man weder Vertreter_innen von gegensätzlichen Positionen eingeladen habe, noch innovative Ansätze für ein zukunftsfähiges Urheberrecht entwickeln wolle. Genauso wurde auch kritisiert, dass mit der Tera-Studie eine Studie präsentiert wurde, die nur den gesellschaftlichen Schaden analysiere, nicht aber die positiven Seiten der digitalen Entwicklung, die auch Jobs schaffe.

Bei ver.di selbst scheint die Pressekonferenz für einigen Streit zu sorgen. Vertreter_innen der Deutschen Journalisten Union (dju) verteilten eigene Statements, in der sie bürgerrechtliche Positionen vertraten, leider aber Zensursula, Netzsperren und 3-Strikes in einen Topf warfen und gerade letzteres nicht explizit nannten, wohl aber mit den anderen Begriffen meinten. (Danke an Digitale Linke für den Scan als PDF) Die dju betonte, dass es sich bei der Pressekonferenz um einen Alleingang handele, der keinen Rückhalt in der Gewerkschaft habe. Das ist angesichts der durchaus vorhandenen Fraktion der Urheberrechts-Hardliner bei ver.di noch zu bezweifeln.

Mein Fazit: ver.di hat sich mit dieser Pressekonferenz vor der Karren der Rechteindustrie spannen lassen. Denn die genoss es sichtlich, den Eindruck zu erwecken, dass man auch mit der Gewerkschaft ähnliche Positionen habe. Da half das Zurückrudern ver.di auch nicht mehr. Wer im eigenen Haus beratungsresistente Scharfmacher wie Gorny oder Skipis auftreten lässt, bietet diesen den Raum so zu tun als verträten sie die Interessen der gesamten Gesellschaft. Ein Lichtstreif bleibt: es gibt kein Bündnis mit der Rechteindustrie und ver.di wird wohl in Zukunft vorsichtiger agieren, wenn es um das Urheberrecht geht.

Zu meinem Austritt:
Mir persönlich war diese Pressekonferenz zuwider. Auch wenn mir mehrfach gesagt wurde, dass ein Gewerkschaftsaustritt nichts bringe, mache ich mich jetzt auf die Suche nach einer Vertretung, der solche Fehltritte nicht passieren.

Leistungsschutzrecht – was ist das denn?

In der Heinrich-Böll-Stiftung gab es eine Podiumsdiskussion über das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht. Was das denn eigentlich sein soll, wusste danach auch niemand so genau. Vor allem die Verlage nicht. Mehr Infos gibts hier, hier, hier und da die Video- und Audioaufzeichnung der Veranstaltung.

Zensur: Your country or region requires a strict Bing SafeSearch setting

Internetzensur weitet sich global aus: in Indien ist Porno kucken jetzt schwieriger geworden. Dort kann man auf Flickr nur noch SafeSearch betreiben, bei Microsofts Bing kommt bei der Suche nach Adult Content diese Meldung:

Your country or region requires a strict Bing SafeSearch setting, which filters out results that might return adult content.

Yahoo und MS kooperieren brav mit den indischen Zensoren. “Mit Algerien hat ein weiteres Land der MENA-Region (Middle East & North Africa) Internetzensur eingeführt. Betroffen sind die Seiten der oppositionellen “Rachad”-Bewegung” schreibt Netzpolitik. Dort heißt es weiter: “Bahrain und Tunesien haben ihre Internetzensur unterdessen auf einzelne Nutzerseiten ausgeweitet. Ähnlich war auch Saudi-Arabien Mitte letzten Jahres vorgegangen. Zu den jetzt zensierten Twitter-Accounts gehört der des im Exil lebenden Aktivisten Sami ben Gharbia von Global Voices Advocacy.”

Darüber hinaus hat Weißrussland die Zensur verschärft und eine Anmeldepflicht für das Internet eingeführt. Bei uns liegen diese Pläne als e-Pass/DE-Mail auch in der Schublade, auch wenn das hier natürlich nur für die sichere Abwicklung von Amtsgeschäften eingeführt werden soll.

In China geht man mit “Glänzendem Schwert” und “Goldenem Schild” gegen Internetnutzer vor. Seit neuestem muss man ich dort Websites von der Regierung genehmigen lassen. Das zuständige Ministerium will “das Internet bereinigen”.

bono_idiot.jpgUnterdessen will U2-Super-Gutmensch und Merkel-Kuschler Bono die Inhalte im Internet stärker kontrollieren, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, schreibt er in einer Kolumne in der New York Times. Bono, der jede Möglichkeit ausnutzt sich als menschenrechtelnder Weltenretter aufzuspielen, übersieht wohl in seinem Größenwahn, dass seine Vorschläge diese Welt autoritärer machen werden. Zu Recht wird dem #Rockstaridiot dafür ordentlich ans Bein gepinkelt. Bono äußert sich erstmalig gegen die Kultur des Datentausches, sein Manager Paul McGuinness hat sich allerdings in der Vergangenheit wiederholt zum Thema geäußert und sich dabei für Internetsperren für Wiederholungstäter ausgesprochen.

Foto: CC-BY-SA WEF