Papstbesuch: Deutsche Bischofskonferenz antwortet nicht auf Datenschutzfragen

Wer den Papst live sehen will, muss seine Daten abgeben. Was mit den Daten genau passiert, bleibt unklar. Eine Presseanfrage von Metronaut.de, gestellt am 16. Mai, blieb bislang unbeantwortet.

Das waren die Fragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane für den 23. Mai 2011 einen Artikel bezüglich des Papstbesuches. Wie schon bei der Berichterstattung zu anderen Großveranstaltungen, bin ich auch an den datenschutzrechtlichen Implikationen des Ereignisses interessiert. Ich möchte Ihnen deswegen
folgende Fragen zum Anmeldeprozedere stellen, die Sie mir einfach per Mail beantworten können:

  • Warum ist eine personalisierte Anmeldung zu den Veranstaltungen nötig?
  • In den Hinweisen zur Kartenvergabe auf
    https://www.papst-in-deutschland.net/csp/remus/zen.view.Hints.cls heißt es „Außerdem benötigen wir die Angabe Ihres Geburtstages und den aller weiteren Personen, die sich mit Ihnen anmelden, um Doppelanmeldungen, z.B. bei häufig vorkommenden Namen, zu vermeiden. Ein weiterer Grund sind die Sicherheitsanforderungen der Polizei.“
  • a) Welcher Art sind die Sicherheitsanforderungen der Polizei im Bezug auf die Anmeldedaten?
    b) Fordert die Polizei Anmeldedaten bei Ihnen an?
    c) Wenn ja, welche Art von Daten fordert die Polizei bei Ihnen an?
    c) Werden die Daten der Veranstaltungsteilnehmer/innen mit polizeilichen, geheimdienstlichen oder anderen behördlichen
    Datenbeständen abgeglichen?
    d) Falls ja, mit welchen Datenbeständen/Datenbanken werden die Anmeldedaten abgeglichen (genaue Bezeichnung der Datenbanken)?

  • Was passiert mit den Daten nach Beendigung des Papstbesuches?

Da die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz Anfragen dieses Mediums für unwichtig und/oder übergehbar hält, wäre es schön, wenn andere Medien und Blogs hier mal nachbohren. Wäre ja auch irgendwie eine schöne Fortsetzung dieser Geschichte der taz.

Update: Schon 2006 hatte das Bayerische LKA Journalisten beim Papstbesuch durchleuchtet.

2 Kommentare

  1. Tom says:

    Ist doch ganz klar: Die Daten werden an den lieben Gott weitergegeben und aufs Sündenkonto angerechnet. Für drei absolvierte Papstbesuche gibt es dann zum Beispiel einmal Ehebruch umsonst, für zehn Besuche darf man wahlweise ein Dutzend Hostien schänden oder mit dem Opferstock türmen.

  2. Ulli Schauen says:

    Na, da haben Sie ja schon viel früher was gefragt, was ich erst ab Juni gefragt habe. Ich habe inzwischen eine Antwort bekommen.

    und berichte jetzt darüber in dem Artikel „Rasterfahndung gegen Papstmessebesucher“ ( http://www.kirchenhasser.de/kirche-staat/rasterfahndung-gegen-papstmessebesucher/ ), der auch Links enthält zu zwei Radiobeiträgen und einem Internet-Bericht auf http://www.wdr.de

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