BKA-Vize: Im Internet gibt es keine Privatsphäre

Das BKA versucht jetzt über die Post-Privacy-Schiene Grund- und Bürgerrechte weiter auszuhöhlen:

„Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen“

sagte BKA-Vize Maurer auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin.

Nun ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass private Informationen im Netz oder „der Cloud“ nicht sicher vor Zugriffen von Unternehmen und staatlichen Stellen sind. Und es hat sich auch rumgesprochen, dass etwas, was einmal im Netz ist, schwerlich dort wieder herauszubekommen ist. Und noch klarer ist mittlerweile vielen, dass Daten, die ich Konzernen wie Facebook hinterherschmeiße, nun wirklich nicht mehr mir gehören.

Doch Mauerers Aussage ist gleich an mehreren Punkten falsch und gefährlich:

Die Trennung von nicht-digitaler Welt und digitaler Welt hebt sich immer mehr auf. Ein Leben ohne Internet ist mittlerweile für den Großteil der Gesellschaft weder vorstellbar noch lebbar. Deswegen ist die Herausforderung, die Grund- und Bürgerrechte der ehemals nicht-digitalen Welt verlustfrei in die digitale Welt zu übertragen. Alles andere bedeutet, dass eine technische Entwicklung die Bürger um ihre hart erkämpften Rechte bringen würde.

Maurers Aussage heißt nämlich nichts anderes als: Nur wenn ich ohne Telefon, Computer und Internet lebe, dann habe ich auch ein Recht auf Grundrechte und Privatsphäre. Dabei macht sich Mauerer zu Nutze, dass es um Privatsphäre im Netz heute schlecht bestellt ist. Für seine Argumentation nutzt er die Defizite, um im Umkehrschluss zu behaupten, dass deswegen ja auch nicht die Grundrechte im Internet gelten würden. Oder in Maurers Worten, die Vorratsdatenspeicherung unproblematisch sei.

Das Beispiel zeigt ganz schön, wie sich Thesen und Denkweisen von Post-Privacy-Apologeten zu Forderungen von Überwachungsinstitutionen umformen lassen.

Ein Kommentar

  1. Martin says:

    Viel schlimmer ist doch, das mal wieder geltendes Recht missachtet wird:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundrecht_auf_Gewährleistung_der_Vertraulichkeit_und_Integrität_informationstechnischer_Systeme
    Es scheint, als würde in manchen Polizeikreisen alles, was als „schöngeistige Rechtspflege“ gilt
    auch konsequent ignoriert.
    Willkommen in der Postdemokratie.

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