Fahrräder auf Flug zerstört: Air Berlin zahlt den Schaden nicht?

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„Wer den Schaden hat, muss für den Spott nicht zu sorgen“ heißt ein Sprichwort. „Wer den Schaden hat, der bleibt auf den Kosten sitzen“ heißt es möglicherweise für die Air Berlin-Kunden Boris und Claudia. Die beiden waren im Juni diesen Jahres mit ihren individuell zusammengestellten Tourenfahrrädern in Finnland unterwegs. Am 1. Juli endete die Tour in Helsinki. Die beiden verpackten ihre Fahrräder: Pedale abgeschraubt, Lenker umgeklappt, Luft aus den Rädern, Schutzhüllen drumherum. Alles ordnungsgemäß. Wie bei jeder Fahrradreise, die die beiden gemacht haben.

Mit Air Berlin soll es aus der finnischen Hauptstadt über Berlin nach Frankfurt gehen. Wegen einer Verspätung können Gepäck und Fahrräder dann in Berlin nicht mehr verladen werden. Sie werden am 3. Juli an den Wohnort der beiden nachgeliefert. Doch dann das böse Erwachen: Die Schutzhüllen sind bei einem Fahrrad ganz verschwunden, beim anderen hängen noch letzte Fetzen davon dran.

Die teuren Räder, jedes alleine 2300 Euro wert, vollkommen zerstört.

Claudia und Boris schreiben am nächsten Tag, dem 4. Juli, eine Schadensmeldung an die Fluglinie. In dieser heißt es:

An beiden Rädern sind Kabel gerissen, Plastikhalterungen gesprungen oder fehlen ganz und bei einem Rad ist das vordere Kettenblatt komplett verbogen, der Rahmen hat Dellen und Abschabungen – das Rad sieht aus, als wäre ein Hubwagen reingefahren.

In der Schadensmeldung heißt es weiter:

Ich bin schon oft mit verschiedenen Airlines inkl. Fahrrad geflogen und insofern rege ich mich nicht über verbogene Schutzbleche oder andere kleine Blessuren auf. Aber einen solchen offenbar nicht nur rüden, sondern regelrecht brutalen Umgang habe ich noch nicht erlebt.

Auf die Schadensmeldung, die man ausschließlich in einem Webformular eingeben kann, folgt eine Standard-E-Mail:

Vielen Dank für Ihre E-Mail und das damit verbundene Interesse an airberlin. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Als am 12. Juli von der Fluglinie nichts zu hören ist, fragen die beiden noch einmal nach, geben den Schaden erneut ein. Mittlerweile hat ihr Fahrradladen den Schaden begutachtet und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellt: Mehr als 1650 Euro Schaden sind insgesamt durch den unsachgemäßen Transport bei Air Berlin entstanden. Die Alu-Rahmen beider Fahrräder haben so tiefe Schrammen, dass sie nicht reparabel sind. Die Rahmenstabilität kann nicht mehr gewährleistet werden. Und das bei extrem stabilen Tourenrädern.

DSC_0281_webAuf die erneute Schadensmeldung, erhalten die Geschädigten von Air Berlin ein Standardschreiben, in dem sie weiter vertröstet werden. Als bis zum 22.7. wieder nichts passiert, schalten die Radwanderer ihren Anwalt ein. Der schreibt am 24.7. einen Brief an AirBerlin und setzt eine Frist auf den 7. August für die Regulierung des Schadens bzw. zur Nennung, welche weiteren Schadensdokumentationen nötig seien.

Air Berlin antwortet am 29.7. und bedauert, dass sich die Mandantschaft zu einer Reklamation an ihrem Gepäck veranlasst sehe. Im Schreiben verlangt Air Berlin einen P.I.R.-Bericht des Flughafens, Rechnungen der Fahrräder, Fotos, usw. als weitere Schadensdokumentation.

Der Anwalt antwortet am 6. August und liefert alle angefragten Informationen und setzt den 13. August als Frist für die Schadensregulierung.

Doch Anfang September hat Air Berlin sich weder gemeldet noch den Schaden reguliert. Das Montrealer Abkommen über den Luftverkehr von 2004 schreibt eine 30-Tage-Frist zur Regulierung von Schäden vor. Mittlerweile sind 60 Tage nach Schadensmeldung um.

Der Anwalt schreibt am 6. September erneut an den Luftfahrtkonzern. Da die Radler mittlerweile Angst haben, von Air Berlin niemals entschädigt zu werden, reparieren sie ihre Fahrräder noch nicht. Zudem gehen sie davon aus, dass Air Berlin ggf. sogar den Schaden selbst begutachten will und eine Reparatur sich dann nachteilig auf die Entschädigung auswirken könnte. Sie nehmen sich zwischenzeitlich Leihfahrräder.

Am 25. Oktober, Air Berlin reagiert weiterhin nicht, sendet der Anwalt Rechnungen für die Leihfahrräder und setzt eine letztmalige Frist auf den 8. November.

Auch diese Frist verstreicht, ohne dass Air Berlin sich um die geschädigten Kunden gekümmert hätte.

Dabei scheint bei Air Berlin das Hinhalten von geschädigten Kunden seit Jahren Prinzip zu haben, wie zahlreiche Menschen in Foren, Blogs und auf Facebook berichten:

Andere Fluglinien machen vor, dass es auch anders geht.

8 Kommentare

  1. kapitalist says:

    Oha. Der arme Boris W., da Steigt er mit seinem 2000 Euro Produkt von 2-Rad-Stadler in das 200 Euro Produkt von Air Berlin. Das eine Produkt beschädigt dann das andere Produkt, weshalb sich Boris W. einen Anwalt (und sein Dienstleistungsprodukt) anheuert um gegen die Fluggesellschaft vorzugehen. Die Fluggesellschaft hat in ihr Produkt aber keine ausreichende Marge für Kundenbetreuung einkalkuliert, was Boris W. nun zu spüren bekommt. Auf die hat Boris W aber ob seines Geizes bei der Auswahl der Fluggesellschaft ein Recht. Da kämpft der gute Kapitalismus gegen den Bösen. Manege frei! Auf einen fairen Kampf.

    In der nächsten Folge von Metronaut:
    Wie Maria W. bei der Ryanair-Lotterie gewann und dennoch nie ihr Geld sah!

  2. Norbert says:

    Liebes Team von Metronaut. Danke für diesen Artikel. Ich finde es toll, wie ihr euch für Verbraucher und Konsumenten einsetzt. Das ist in dieser Welt leider nicht mehr normal. Thumbs up also von mir. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe euch auch schon ein paar Emails geschickt, weil ich in einem ähnlichen Fall zum Opfer geworden bin. Es geht dabei um eingewogenes Supermarkthackfleisch wo ich als Verbraucher sowohl in Sachen Mischverhältnis als auch bei der eigentlichen Einwaage getäuscht wurde. Ich will hier im Kommentarbereich nicht mehr schreiben um eurem Artikel in der Sache nicht vorweg zu greifen. Bitte meldet euch aber mal bei mir zurück, sobald ihr Zeit für die Recherche habt. Meine Mailadresse habt ihr ja!

    Gruß von
    Norbert

  3. So wurde zum Beispiel der Tongkat Ali Entziehung, der in der ?rztliche Untersuchung gebraucht wurde, in einem Universit?tslabor pr?pariert – per einer umfassend kontrollierten Richtigkeit.

  4. Frank says:

    Was ist denn aus der Sache geworden?
    Gericht? Urteil?

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