Kein Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte

CC-BY opyh

So langsam werden die Maschen um die Verweigerer der elektronischen Gesundheitskarte enger gezogen. Wer jetzt also einen Anruf der Krankenkasse bekommt oder den zehnten Brief mit einer Aufforderung, dem sei an dieser Stelle versichert, dass man noch bis zum 1. Oktober 2014 mit der alten Karte zum Arzt gehen kann, auch wenn die Krankenkassen den Eindruck erwecken, dass dies nicht möglich sei.

Und es gibt auch verschiedene Möglichkeiten mit der Passbildpflicht kreativ umzugehen:

  • Bilder nutzen, die verschwommen und nicht biometrisch sind
  • Grimassen schneiden
  • Promibilder einschicken (Achtung, bei der Unterschrift bestätigt man, dass es das eigene Bild ist)
  • das eigene Bild mit Photoshop und Co bearbeiten und verfremden

Wer komplett um die Abgabe eines Bildes herumkommen will, muss dies einfach aus religiösen Gründen ablehnen. Bei dieser Variante darf die Krankenkasse nicht nachfragen, welche Religion das ist.  Sie hat diese Information nicht und kann nichts gegen diese Methode tun. Einfach auf das Schreiben, wo das Foto eingeklebt werden sollte den Hinweis: „Hiermit lehne ich die Abgabe eines Fotos aus religiösen Gründen ab“ schreiben und dann die entsprechende Erklärung zum Foto durchstreichen und den Wisch unterschreiben. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte noch der Kraankenkasse untersagen, dass sie speichert, dass man aus religiösen Gründen das Passbild verweigert habe und sich dies schriftlich bestätigen lassen.

Ein grundsätzliches Problem der elektronischen Krankenkassenkarte löst man mit dieser Methode natürlich nicht: die Speicherung der Krankenakte auf der Karte und die gesundheitliche Überwachung der Bevölkerung. Noch ist diese hochsensible Information nicht auf den neuen Karten gespeichert, aber wo es eine Infrastruktur gibt, da wird die Nutzung nicht lange auf sich warten lassen…

Update 21.12.2013:
Mittlerweile bin ich auch Besitzerin einer Gesundheitskarte ohne Foto – aus religiösen Gründen. Hat ungefragt funktioniert.

50 Kommentare

  1. Jörg B. says:

    Das mit der Ablehnung des Fotos aus religiösen Gründen wäre eine tolle Möglichkeit.

    Leider gibt das der Gesetzestext aber gar nicht her, sondern „lediglich“ die von der _DAK_ auf deren Webseite gewählten Formulierung.

    Der Autor unter http://ditze.net/2013/11/elektronische-gesundheitskarte-egk-ohne-foto/ hat dort eine Seite der DAK gescreenshotet (https://www.dak.de/dak/leistungen/Elektronische_Gesundheitskarte-1078110.html). Ich habe im Schnellverfahren gesucht, aber keine weitere Kasse gefunden, die so weitreichend formuliert.

    Im Gesetzestext wird auf Kopfbedeckungen (aus religösen Gründen) abgehoben, aber das Foto muss dennoch zweifelsfrei identifizierbar sein.

    Insofern nicht in Euphorie verfallen, ob einer vermeintlich neuen Ablehnungsmöglichkeit.

    Nicht falsch verstehen, ich wehre mich selber gegen die Fotopflicht und meine Kasse (eine BKK) hat kein Foto unserer Familie erhalten und wird es auch erst einmal nicht.

    Grüße
    Jörg B.

  2. Frank G says:

    Also ich lehne die Karte zu 100% ab und werde ab dem neuen Jahr die Leistungen bei meinem Arzt per Rechnung zahlen und diese bei der Kasse einreichen. Das ist eine mögliche und gangbare alternative die auch genutzt wird falls eine Karte defekt ist.
    Mein Beweggrund und die Begründung liegt einfach darin, das die BRD nicht mal auf die eigenen Daten achten kann (Kanzler-Handy). Daher habe ich der BRD mein Vertrauen entzogen und kümmere mich selber um den Schutz meiner Daten.

    • Frank G says:

      P.S.
      Vielleicht sollte man sich in vielen Lebensbereichen wieder selber um die Dinge kümmern, anstatt sie unfähigen, korrupten und machthungrigen Politikern zu überlassen. Nur so ne Idee

  3. bernhard says:

    Eigentlich gefällt mir die Variante die alte Katre weiter zu nuzten:

    „Selbst wenn Ihre alte Karte nicht akzeptiert wird, können Sie innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Danach darf der Arzt Ihnen seine Leistung privat in Rechnung stellen. Aber selbst dann bekommen Sie das Geld zurück, wenn Sie bis zum Quartalsende Ihre Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse belegen können.“

    http://www.vz-nrw.de/Die-elektronische-Gesundheitskarte-Fragen-und-Antworten-zur-Einfuehrung

    Somit habe ich endlich die Möglichkeit zu prüfen welche Leistungen der Arzt abrechnen möchte, und kann sehen ob dort nicht Leistungen abgerechnet werdern sollen die ich aber garnicht erhalten habe.
    Schließlich ist es doch als gesetzlich versicherte Kunde/Patient mein gutes Recht dies zu erfahren. Ich möchte den Medizinern pauschal keine unehrlichkeit unterstellen, aber es heisst ja bekanntlich: „Gelegenheit macht……“
    Außerdem ist es mir einmal bei einem Zahnarzt so ergangen dass dort eine Leistung abgerechnet wurde welche nicht erbracht wurde. Aber ich glaube die Kassen haben selbst genügend negative Erfahrungen in diesem Bereich.

    Nur der Aufwand ist für mich als Patient ein wenig höher, aber das sollte es einem Wert sein.
    Meiner Meinung nach könnten so die ständigen Beitragserhöhungen gemindert werden wenn man als Kunde eine Quittung über die erbrachten Leistungen erhalten würde. So ließen sich die schwarzen Arztschafe leichter aussortieren.

  4. Helga says:

    Geht nicht mehr, heute lag ein Bescheid im Briefkasten, die religiösen Gründe sollten detailliert beschrieben werden.

    • Brigitte says:

      Hallo, Helga, ich weiß nicht, ob Sie noch auf dieser Seite sind. Ich habe auch diesen Brief bekommen, zum 2. Mal mit langem Hinweis auf SGB und Gesetzgeber. Wie ist es denn bei Ihnen ausgegangen? Haben Sie ein paar Tipps für mich? Meine Krankenkasse hat sogar irgendwo im süddeutschen Raum extra eine Stelle „Bildbeschaffung“. Der Verwaltungsaufwand ist also entsprechend hoch. Aber die sind wie der Teufel hinter der lieben Seele hinter diesem Foto her.
      Wenn Sie also noch hier im Forum sind, wäre ich für eine Antwort dankbar.
      Herzlichst, Brigitte

  5. Salgar says:

    Also bei mir hat das funktioniert (bei der TK) – Karte lag heute im Briefkasten.

  6. alcolaya says:

    …mit der heutigen Publikation des Hamburger Abendblatts zum unterdrückten eGK Gutachten über Datenschutzverstoß sollte wohl mindestens eine Verlängerung der Übergangsfrist bis 2016 in Sicht sein, wenn nicht der Exitus der Karte selber bevorsteht…wie ich die Ärzteschaft so kenne, müßte nur noch ein Mediziner der Karte am Ende den Tod bestätigen, sie scheint anscheinend auch mit Intensivbehandlung nicht mehr wiederbelebbar…!!!
    schöne Wochenmitte…

  7. Korrupt says:

    Hier ähnlich: die AOK will eine Begründung. Detail am Rande:der Hinweis auf die Verweigerungsmöglichkeit aus religiösen Gründen ist bei der DAK von der Webseite verschwunden.

  8. Su says:

    Bin auch bei der TK und habe aus religiösen Gründen verweigern wollen, wurde NICHT anerkannt!

  9. CP says:

    November 2011 hat es bei der Barmer problemlos funktioniert. Man musste auf dem Bogen lediglich ankreuzen „Ich möchte mich aus religiösen Gründen nicht fotografieren lassen“. Keine Rückfragen.

    Das schlimmste was einem passieren kann ist, dass man beim Arzt nach einem Ausweis gefragt wird und das finde ich völlig gerechtfertigt.

  10. Franz says:

    mhm bei mir hat es auch nicht funktioniert noch nicht

    Zitat aus dem Brief : „Als Begründung für Ihre Ablehnung nennen sie ,,religiöse Gründe“, ohne jedoch näher auf Ihre Profession sowie inhaltlichen Verbote eines Fotos zu erläutern.

    Aber wenn ich mich nicht irre glauben einige Indianische Kulturen das Fotos die Seelen klauen und einsperren.
    Oder nehme ich doch ein Bild vom Krümmelmonster ?
    man diese Entscheidungen heutzutage fallen ein einfach nicht leicht !

  11. Oliver says:

    Hallo,

    meine Krankenkassenkarte ist 06/2014 ungültig geworden, also habe ich mich schriftlich an die KK gewandt und eine neue Krankenkassenkarte beantragt, aber die ohne Foto, weil ich das aus religiösen gründen ablehne und das bekam ich heute per Email zur Antwort:

    Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Ohne eine ausreichend schriftliche Begründung von Ihnen, warum es Ihnen aus religiösen Gründen nicht möglich ist ein Passbild einzureichen, können wir Ihnen keine Gesundheitskarte ausstellen.

    Eine entsprechende Privatrechnung, die Sie von Ihrem behandelndem Arzt erhalten, können wir somit nicht erstatten.

    Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind gern für Sie da.

    Freundliche Grüße
    [Name von der Moderation unkenntlich gemacht]

    Techniker Krankenkasse
    TK-ServiceTeam

    Tel. 0800 – 285 85 85
    24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands)
    mailto:service@tk.de
    http://www.tk.de

    Muß ich denen denn, so wie sie mir schreiben, eine Begründung geben, warum ich die Karte ohne Lichtbild haben will?! Ich bezahle doch meine Krankenkassenbeiträge und die machen das von einem nicht zugeschickten Lichtbild abhängig!

    Hat einer eine Handfeste Idee wie ich das Begründen soll?!

    Danke

    • Rebecca says:

      Hallo Oliver,
      mich würde interessieren wie das bei dir mit der TK weitergegangen ist. Ich bin auch bei der TK. und weigere mich auch ein Foto abzugeben. Naja, meine Karte ist seit 07.2014 ungültig und ich habe das jetzt erst gemerkt als ich beim Arzt war. Ich habe einen Kostenübernahmeschein unterschrieben den mein Hausarzt bei der TK einreicht. Habe aber keine Ahnung ob die TK die Kosten jetzt wirklich übernimmt.
      Hast du schon eine Lösung gefunden?
      Rebecca

    • ich says:

      witzig ist, dass man innerhalb von 10 Sekunden weiß, wie Frau [Name von der Moderation gelöscht] aussieht. Ob Sie weiß. dass man ihr FB Foto einfach bei google.de/bilder in den suchbereich ziehen kann und ihr Konterfei suchen lassen kann…
      Ich bin echt empört, zu was man mittlerweile gezwungen wird und wie ausgeliefert man ist. Mit der entsprechenden Lobby lässt sich mehr erreichen, als die Bürger über eine parlamentarische Demokratie bewirken können. Sehr traurig!

    • Luke says:

      Hey,
      mich würde auch brennend interessieren wie die Sache bei der TK aus gegangen ist.
      Viele Grüße
      Luke

  12. Anon says:

    Wer aus rel. Gründen verweigern will, kann den jüd. Glauben zu Rate ziehen. DIe Chassiden zB. lasse auch keine Fotos zu + machen keine, denn:

    „Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist.“ (Exodus 20:4)

  13. Gunther B. says:

    Ich bin froh, dass ich endlich eine Gesundheitskarte mit Bild habe.
    So kann Missbrauch erschwert werden.
    Leider ist wohl der Speicher für alle meine Daten zu klein,
    aber das wird sich zukünftig wohl ändern lassen.
    Gunther B.

  14. Gustav says:

    Zum Missbrauchsschutz trägt das Bild nicht unbedingt etwas bei.
    Es gibt mehrere Möglichkeiten dieses zu umgehen.
    Das Ersatzkartenverfahren kann angewandt werden, in der auch kein BiId enthalten sein kann.
    Die Bilder können verschwommen oder nicht aktuell sein.
    Zudem wurden die Bilder generell nicht kontrolliert, oder hat da jemand andere Erfahrungen?
    Wer hat denn bei euch festgestellt, ob das auf dem eingereichtem Bild auch wirklich ihr seid?
    Außerdem denke ich nicht daran, das die Menschen aus böswilligem Grund die Ärzte besuchen. Voraussetzung dafür sind doch gesundheitliche Probleme, man sollte darüber nachdenken, ob das nicht sogar unethisch ist, diesen Menschen nicht zu helfen. So viele unverischerte haben wir ja schließlich auch nicht!

    Entgegen der Meinung der Krankenversicherungen finde ich in keinem Gesetzestext eine Verpflichtung zum Bild. Im Gegenteil:
    „Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.“
    Wem es nicht Möglich ist, ist nicht definiert. Die Krankenkassen spinnen sich da ein paar Gründe zusammen und setzen diese voraus und es klappt ja auch, so lange sich niemand wehrt!

    Zur Religion:
    Die gesetzliche Lage ist eindeutig pro Religionsausübung. Dies ist fest im Grundgesetz verankert.
    Man kann seine Religion ungestört ausleben
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html
    und man ist nicht dazu verpflichtet seine Überzeugung zu offenbaren.
    http://www.gesetze-im-internet.de/wrv/art_136.html
    Somit ist es klar, das die Krankenkasse danach fragen kann, aber die Bewegen sich damit auf dünnem Eis.
    Nach dem AGG (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html) kann man das sogar als diskriminierende Handlung in Betracht ziehen. Die Gesundheitskassen unterliegen diesem Gesetz:
    http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html
    Man muss sich aufgrund seiner Religiösen Anschauung etlichen Schikanen unterwerfen und seinen Glauben aufgrund der GGK aufgeben. Solche Rückfragen sind Illegal!
    Falls das nicht so sein sollte, liegt die Beweislast bei der Krankenkasse: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__22.html

    Ich empfehle jeder betroffenen Person sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden:
    http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Home/home_node.html

  15. Dieter says:

    Das Foto von meinem Hund wollte die IKK Südwest nicht anerkennen.

  16. Frank says:

    Hallo,

    Stand 2014/12 weigert sich die TK religiöse Gründe ohne Begründung anzunehmen.
    Das Call-Center kann auch die Bilder „einsehen“. Bei einem Telefonat letzte Woche (KW49) erzählte mir der Call-Center Mitarbeiter genau, was auf welchem Bild (nach Verarbeitungsdatum) zu sehen wäre. Spass fotos (Zunge sichtbar) wird nicht anerkannt. Wenn das Foto denen zu weiblich aussieht, man aber ein Mann ist, erkennen sie es nicht an. Es sind schon totalitäre Methoden :-( Es wird einen gedroht, das der Arzt die Behandlung ablehnen kann resp. nur noch privat abrechnet und die TK dann auch nicht mehr zahlen würde, weil man ja eine Karte haben könnte.
    Beim nächsten Anruf frage ich mal, welches Geschlecht und welche Religion man haben muss, damit die das anerkennen. Wahrscheinlich erkennt die TK prinzipiell nicht an und versucht einen am langem Arm verhungern zu lassen.
    So gut die Krankenkasse in Gesundheitsleisungen wohl ist, so schlecht ist sie in der Kundenbetreuung.

    Frank

    • John says:

      Folgendes steht hier zu den religiösen Gründen:
      http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/egk-ein-blick-auf-die-neue-versichertenkarte/bilder-und-mitwirkungspflichten_242_234394.html

      „Hier ist jeder Einzelfall durch die zuständige Krankenkasse ausführlich abzuwägen und zu beurteilen. Dies setzt natürlich voraus, dass die Versicherten ihre Religionszugehörigkeit preisgeben und ausführlich schildern, warum ihr Glaube das Anfertigen eines Bildes von ihnen nicht zulässt. Die alleinige Aussage, einer Glaubensgemeinschaft anzugehören, die das Ablichten von Menschen verbietet, ist nicht ausreichend. Hier fehlen die Grundvoraussetzungen dafür, dass die Krankenkassen die geforderte Würdigung des Einzelfalls durchführen und die Argumentation der Versicherten überprüfen können.“

      Also:
      1) Religion oder Unterströmung finden, die Bilder nicht zulässt
      2) Textzitat aus Werk (Bibel, etc.)
      3) Darlegen, dass man dadurch tief getroffen wäre in seiner freien Religionsausübung (Grundrecht)

  17. Quertreiber says:

    Warum laßt Ihr Euch auf solche windigen Ausflüchte wie „religiöse Gründe“ ein?
    Laut Gesetz erhalten „Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.“
    Wenn ihr nicht bei der Lichtbilderstellung mitwirkt, und dies auch klar zum Ausdruck bringt, dann ist das ein Fall solcher „Unmöglichkeit“. Ihr wollt nicht mitwirken und ohne Euch läuft nix in Sachen Bild. Zwingen mit Folter, Waterbording, Schlafentzug oder Ersatzvornahme is nich!
    Notfalls bemüht die Sozialgerichte, wenn die dummdreisten Krankenkasasenmittarbeiter die Sache aussitzen. Die sollen gefälligst das Gesetz lesen. Verklagt einfach die Krankenkasse selbst vor Gericht auf Ausstellung einer Gesundheitskarte. Jeder Richter hat Jura studiert und kann den Begriff der Unmöglichkeit definieren und entsprechende Fallkonstellationen darunter subsumieren. Sicher, es gibt auch „dumme“ Sozialrichter, aber selbst dann steht Euch der weiter Rechtsweg zum Landes- und Bundessozialgericht oder sogar zum Bundesverfassungsgericht offen.
    Verfahren vor dem Sozialgericht sind übrigens kostenfrei! Das ist also kein Grund, nicht selbst aktiv zu werden, sondern nur Eure eigene Faulheit, selbst in die Offensive zu gehen. Verklagt die Krankenkasse und kämpft für euer Recht. Es kann Euch nichts passieren! Kostet nix! (außer etwas Zeit und ein paar Nerven)

  18. Alacarte says:

    Hat bei mir nicht geklappt. Ich solle es nun begründen:
    Jemand ne Idee??

    Auszug:
    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass wir als zuständige Krankenkasse im Einzelfall abwägen, ob die persönliche religiöse Gesinnung im konkreten Fall einen zwingenden Hinderungsgrund darstellt, ein Lichtbild einzureichen.
    Wir bitten Sie daher, die konkreten, Ihren persönlichen Glauben betreffenden Gründe, welche Sie an der Erstellung eines Lichtbildes hindern, in 3-4 Sätzen zum Ausdruck zu bringen.

    • Marcell says:

      Und nun? Was könnte man als Grund schreiben? Mir wurde es ebenfalls verweigert, obwohl es Tatsache ist.

      • Steffen says:

        Das verstehe wer will. Die KBv schreibt ja selbst: „Darüber hinaus erhalten Personen, die aus Gründen der grundrechtlich geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit auf ein Lichtbild verzichten wollen, eine eGK ohne Foto.“ (http://www.kbv.de/html/1150_12021.php)
        Ich verstehe das so, dass, wenn ich verzichten will, ich auch verzichten kann. Da steht ja nix von Begründung oder so. Und wenn ich mir so die Kommtentare zu Art.4GG anschaue, dann brauchts auch keine Begründung, Rechtfertigung usw. Mein Gewissen verbietet es mir einfach überall ein Foto draufzuhaben, der Perso reicht doch wohl.
        Habs jetzt selber noch nicht probiert bei meiner DAK, da ich eigentlich gar keine Karte möchte, aber die DAK scheint wohl auch von der sturen Sorte zu sein, was ich in verschiedenen Foren so lese….

  19. Basti says:

    Heute, 13.01.2014 bei der TK angerufen zwecks neuer Karte.
    Die freundliche Dame am Telefon wies mich darauf hin, das ich auf die letzten Briefe zwecks Bild auf Karte nicht reagiert habe und deswegen keine neue Karte bekommen würde.
    Nach dem ich Ihr gesagt hatte, dieses aus Religiösen nicht abgeben zu wollen, gibt es nun eine neue Karte ohne Nachfrage. Klappt also…danke schön :)

  20. D. says:

    Hat jemand noch Erfahrungen mit der AOK sammeln können? Die wurde hier nur ein Mal als Negativbeispiel genannt.

  21. M. says:

    Die AOK Nordost weigert sich in meinem Fall die religiösen Gründe anzuerkennen.
    Die haben einfach den Antrag mit den religiösen Gründen zurückgeschickt und frech behauptet, es sei ohne Foto keine Ausstellung nicht möglich. Den mir zurückgeschickten Antrag haben sie von mir wieder unverändert erhalten.

  22. Rebecca says:

    Auch meine KK stellt sich quer und möchte wissen, welcher Religion ich denn angehöre. Als Nachweis solle ich doch bitte eine Kopie des Persos einreichen. Dass die Religionszugehörigkeit nicht zu den Sozialdaten gehört und eine Kopie des Persos nach §14 PAuswG rechtswidrig ist, ignoriert meine Kasse. Daher bereite ich gerade eine Klage vorm SG vor.

  23. hamster says:

    Heute eine karte von der tkk ohne bild bekommen. Hatte nach einem telefonat mit einer callcentertante ein fax geschickt, daß es aus religiösen gründen nicht geht und sämtliche schreiben vorher ignoriert. Jetzt kam erst noch eine aufforderung, eine woche später die karte. Geht doch. Danke :)

  24. Barmer Gegner says:

    Barmer stellt ohne große Hürden eGK ohne Foto aus, ein einfacher Text das man aus religiösen Gründen kein Foto einreichen will über das Online Formular der Barmer reicht aus, um in wenigen Tagen ein Formular in den Händen zu halten wo es auf einmal zwei Kästchen mehr zum ankreuzen gibt.

    Auf diesem Formular, was angeblich NUR FÜR DENN INTERNEN GEBRAUCH sei, so steht es dick, fett und eingerahmt drauf, kann man jetzt ankreuzen

    ich füge kein Lichtbild bei, weil…

    (A) ich als Pflegefall (alle Pflegestufen) nicht mobil bin.
    (B) ich dauerhaft im Ausland lebe (entsendete Arbeitnehmer und Seeleute).

    JETZT NEU :-)

    (C) Ich mich aus religiösen Gründen nicht fotografieren lassen möchte
    (D) mir die Mitwirkung bei der Lichtbilderstellung nicht möglich ist.

    Siehe da, drei Wochen später, nach Abgabe des Formulars hält man die neue eGK ohne Foto in den Händen.

  25. Maik says:

    Ich hatte das bei meiner Krankenkasse probiert, die haben es abgelehnt. Habe denen dann ein Foto geschickt. Eine Woche später kam die Karte ohne Foto!

    Super dachte ich, nun bekomme ich heute ein neues Schreiben mit neuer Karte nun mit Foto. Mit dem Hinweis das meine alte Karte nun ungültig sei und ich diese zurücksenden soll.

    Was soll ich nun machen? Ist die erste ohne Bild nun ungültig? Wird das beim Arzt abgefragt wenn ich mit der ohne Foto hingehe?

  26. Fabian says:

    Ich habe meiner Krankenkasse (DAK) geschrieben, dass ich aus religiösen Gründen ein Bild auf der eGK ablehne. Meine Krankenkasse hat mir heut ein Schreiben geschickt mit der Bitte genauere Angaben zu den religiösen Günden zu machen.

  27. S. Karsten says:

    Hallo Metronaut!

    #1 Kann der dauerhaften Speicherung dieser digitalen Lichtbild-Daten über den Produktionsprozess der Lichtbild-eGesundheitskarte hinaus widersprochen werden? (Die eGesundheitskarte mit Lichtbild its ja in meiner Verfügung [konventionelle Sicherheit], die digitalen Lichtbilddaten nicht!)

    #2 Ist ein dauerhaftes Speichern der Lichtbilddaten zusätzlich zu den Stammdaten mit der erforderlichen Datensparsamkeit vereinbar? Auf diese Weise werden de facto „Stammdaten“ im ständigen Besitz der Krankenkasse ausgeweitetet („Herr der Stammdaten plus Lichtbilddaten“).

    #3 Was kann ich mit Hinweis auf persönliche datenschutzrechtliche Bedürfnisse verlangen?

    #4 Betreffen die Gesetze zur eGesundheitskarte plus Lichtbild auch die Erfordernis, über die Produktion derselben hinaus, Lichtbilddaten der Versicherten in digitaler Form dauerhaft zu speichern?

    Vielleicht wissen Sie ja mehr als ich.
    Ich danke Ihnen mit verbindlich-freundlichen Gruessen S. Karsten

  28. Sickness says:

    Hmm, habe grade die Ablehnung meiner EGK mit Foto incl. religiöser Kopfbedeckung (Aluhut) in den Händen. Begründung: Der Kopf muss komplett (unbedeckt) zu erkennen sein.
    Ich habe nun ein erneutes Foto mit selbiger kopfbedeckung hochgeladen. Mal sehen, was passiert…

  29. P says:

    Hey

    bei mir stellt sich die Barmer GEK extrem Quer. Kämpfe seit Dezember 2014 um eine Karte. Der Punkt „Religiöse Gründe“ wegen Foto existiert nicht auf dem Standardbogen. Drauf schreiben gilt nicht – wird nicht weiter bearbeitet. Wenn ich aus einen auf dem Standardbogen nicht genannten Gründen das Foto ablehne, geht das nur wenn ich persönlich dort vorstellig werde…

    Hat jemand vielleicht diesen „Internen“ Bogen und kann den irgendwo hochladen? (falls dort natürlich persönliche Daten enthalten sind, diese bitte entfernen!)

    Angeblich gibt es laut Sachbearbeiterin bei der Barmer auch keine eGK-Mitglieder ohne Foto. Wenn doch, ist das ein versehen gewesen. Eine Freundin von mir hat bei der Barmer nach 2 Telefonaten eine eGK ohne Foto bekommen. Recht stressfrei meinte sie …

    Gruß
    P

  30. L says:

    Bei mir hat die TK nun vier mal in Folge mein Foto abgelehnt mit verschiedenen Begründungen „Fremdkörper im Gesicht“, „Unscharf“, „Zu wenig Kontrast“, …

    Zuletzt rief mich nun ein Mitarbeiter an, der mir vorwarf, ein „Spaßfoto“ eingesandt zu haben. Das würde gegen die Bestimmungen verstoßen. Als ich ihn bat, die Bestimmungen und Rechtsgrundlage zu zitieren, druckste er nur rum. Kein wunder, denn §291 SGB V verlangt schließlich nur ein einfaches Lichtbild…
    Ich bat ihn, mir eine schriftliche Begründung zukommen zulassen. Diese erfolgte natürlich – nicht.

    Ich schreibe die TK nochmal ganz freundlich an und weise sie auf Ihre Pflicht hin. Danach erhebe ich Klage beim Sozialgericht.

  31. Quertreiber says:

    Früher oder später kriegen sie euch alle, wenn ihr nicht selbst aktiv werdet.
    Geht persönlich zu eurer Kassen-Geschäftsstelle hin und holt euch erstmal die Quartals-Bescheinigung für Arzt und Zahnnarzt ab. Irgendwann geht denen das auf den Nerv.
    Reicht notfalls eure Privatarztrechnungen bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung ein und bei Weigerung ab zum Sozialgericht.

    Übrigens hat eine Bekannte von mir eine elektr. Gesundheitskarte, mit einem Foto von sich drauf bekommen, auf dem sie 3 Jahre alt ist und zu heute nicht erkennbar ist. :-)
    Das Bild hat sie allerdings schon damals abgesandt, als alle gleichzeitig ihre Antragsformulare abschickten und die Antragsflut die Kassenmitarbeiter in Arbeit ersticken ließ. Ein anderer Bekannter (Fotoverweigerer) der das gleiche Ende 2014 versuchte, bekam leider keine Karte.

  32. W. says:

    Die ersten 6 Monate diesen Jahres habe ich mir immer den schriftlichen, alternativen Nachweis bei meiner Krankenkasse (Barmer) im Büro vor Ort geben lassen. Leider wurde auf diesem Nachweis der Gültigkeitszeitraum jedes mal verkürzt. Auch haben sich die ein oder anderen Arztpraxen darüber beschwert und trotzdem eine eGK verlangt. Ich habe dort deutlich erklärt, dass ich keine Karte besitze und der eingereichte Zettel meinen Anspruch auf Leistung beglaubigt. Letztlich habe ich nie eine private Rechnung erhalten.

    Nach nun knapp zwei Monaten Briefwechsel habe ich nun eine eGK ohne Bild erhalten. Ich habe als Begründung dort ‚religiöse Gründe‘ angegeben und auf die mangelnde Beweiskraft des Fotos hingewiesen. Ohne eine lückenlose Überprüfung der eingesendeten Daten ist das Bild auf der Karte ohne jegliche Beweiskraft. Es existiert in Deutschland ein eindeutiges Ausweisdokument, falls die Identität des Leistungsnehmers nicht eindeutig geklärt ist. Zudem möchte ich eine unverhältnismäßige Speicherung meiner Daten bei einem privaten Dienstleister, gerade beim Arvato Konzern, vermeiden. Die täglichen Berichte in den Medien zum Thema Datendiebstahl, Sicherheit von Cloud-Diensten und geweckten Begehrlichkeiten von Datensammlungen bestätigen mich in dieser Ansicht. Das dauerhafte Abspeichern eines Bildes verweigere ich somit mit diesem Schreiben.

    Letztlich bezahle ich und der Arbeitgeber jeden Monat hunderte von Euro, also erwarte ich von der KK das Sie Ihre vertragliche Leistung erbringt, ob nun mit oder ohne Bild auf einer Plastikkarte.

    Da die eGK derzeit nicht mehr Daten speichert als die bisherige Karte ist dies für mich ein erster Kompromiss. Wie ich damit umgehe wenn die zweite Stufe der Telematik Infrastruktur eingesetzt (und somit mehr Daten auf der Karte gespeichert werden) weiß ich noch nicht. Klar kann ich Sie 2 Sekunden in die Mikrowelle legen, dann wird da nix mehr gespeichert. Allerdings kann Sie die Arztpraxis dann auch nicht verwenden. Mal sehen….

  33. Katrin Meusser says:

    Hallo Leute!
    Ich habe es ganz einfach, jedoch zugegebenermaßen mit etwas Hartnäckigkeit geschafft, meine neue Gesundheitskarte bei der TKK OHNE FOTO zu bekommen! Vor einer Woche wurde sie mir kommentarlos von der TKK zugeschickt.
    Erst hatte ich, wie häufig empfohlen, auf dem Freibrief-Fomular für`s Foto angegeben, dass ich aus religösen Gründen eine Abgabe eines Fotos ablehne, Datum, Unterschrift.
    6 Wochen Funkstille!!! Dann rief ich die TKK an und fragte, was nun Stand der Dinge in dieser Angelegenheit sei. Zuerst gab mir ein sehr unfreundlich wirkender Herr, zu dem ich zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde, zu verstehen, ich bekäme ganz sicher keine Karte ohne Foto. Ich verwies deutlich auf mein Grundrecht auf Religionsfreiheit, Art. 4, GG! Dann gab er zu, nicht zuständig zu sein und ich solle zurückgerufen werden.
    Gesagt, getan. Eine sehr verschüchtert, aber freundlich wirkende Dame erklärte mir, ich müsse dezidiert schriftlich meine religiösen Überzeugungen in Bezug auf die Abgabeverweigung des Fotos abgeben, eine von ihr unbenannte Kommision oder ein betriebsinterner Arbeitskreis hätte das so bestimmt. Ich lehnte das ab mit Verweis auf meine Religionsfreiheit und informelle Selbstbestimmung und forderte Sie auf, mir alles schriftlich zu geben, damit ich es meinem Anwalt zur weiteren Bearbeitung durchgeben könne. Sie sagte auch, ich hätte doch die Möglichkeit beim Arzt ohne Karte, aber mit vollem Versicherungsschutz, also „quasi wie privat“ abzurechnen und könne dann die Kosten von der TKK erstattet bekommen. Ich stellte ihr die Frage, warum ich diesen Aufwand betreiben solle und dass ich kein Interesse daran hätte, der TKK ein zinsloses Darlehen bis zum Zeitpunk der Erstattung zu geben und verwies auf den Mehraufwand, wie auf das Risiko der Falschabrechnung beim Arzt (privat-gesetzlich)! Sie erklärte mir noch, dass gewisse polynesische Religionen, wie islamische Religionen bzgl. Verschleierung eine entspr. Erklärung liefern könnte. Ich verwies darauf, dass ein Arbeitskollege von mir ebenfalls eine neue Karte ohne Foto bekommen hätte mit Verweis auf seine Religion und dass wohl andere gesetzl. K-Versicherer die Religionsfreiheit ihrer Mitglieder deutlich besser schützen würden und ich mir ernsthaft überlegen würde, die Kasse zu wechseln. Ich blieb dabei, sie solle mir alles schriftlich geben, damit mein Anwalt sich damit befassen könnte und beharrte auf Artikel 4: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Die Frau erwiderte, etwas eingeknickt, dass sie das täte.
    Dann bekam ich meine Karte ohne Foto!
    Im übrigen hätte ich, hätte sie mir tatsächlich ihre angeblich bestehenden Bestimmungen geschickt, schriftlich abgegeben: Aus Gewissensgründen lehne ich eine genaue Angabe meiner Religion ab!
    Seid also hartnäckig!
    Viele Grüße und Glück!

  34. Alex says:

    ZWANG: Die Krankenkasse will den Bürger zwingen! Fotos auf die Karten zu setzten.
    Wir sind GEZWUNGEN uns der gesetzlichen KV zu unterwerfen und Zwangsmitglieder.

    Wenn das alles nicht wäre, könnte man aus denjenigen Kassen, die so ein Unfug veranstalten austreten und sich bei einem Unternehmen versichern, das ordentlich arbeitet.

  35. Balu says:

    Die IKK Südwest hat mir nun eine eGK ohne Foto ausgestellt, nachdem ich zwei Jahre ausharrte und mir stets Papierbescheigungen ausstellen ließ (teilweise per Quartal teilweise als Faxe an die Praxis). Im Endeffekt wurde der IKK Südwest wohl klar, dass personeller Aufwand und Kosten geringer wären wenn sie nachgeben. Man muss nur den längeren Atem haben. Als Begründung benannte ich, dass mein Mitwirken beim Erstellen des Fotos nicht möglich sei. Bei näherem Nachfragen präzisierte ich nur geringfügig, dass dies mit meinem Gewissen nicht vereinbar sei, sprich: ein Gewissenskonflikt ähnlich der Begründung der Wehrdienstverweigerung (damals als es noch die Wehrpflicht gab). Ihr müsst das nicht weiter ausführen. Eure Gewissensfreiheit ist laut Grundgesetz ähnlich stark geschützt wie die Religionsfreiheit. Meiner Meinung nach ein weitaus ehrlicherer Weg, als diffus Religion heranzuziehen wo den meisten klar sein dürfte dass es nur ein Vorwand ist. Das eGK Gesetz stellt auch gar nicht auf irgendein Recht ab, dass sie euch nach den Gründen fragen dürften. „Mitwirkung nicht möglich“ sollte reichen. Alles darüberhinaus erklärende ist ein freiwilliger Bonus weil man ja diplomatisch und nicht unhöflich sein möchte. Bei weiterem Querstellen seitens der Kassen, droht mit dem Gang vor das Sozialgericht und/oder Wechsel zu einer anderen Kasse die euren Grundrechten mehr Achtung schenkt. Dann Warten, Warten, Bescheinigungen holen. Und plötzlich löst sich der Knoten.
    Das Foto ist aber, wie bekannt sein dürfte, nebensächlich. Das eigentliche, in der nächsten Runde anzugehende, Problem ist die elektronische Patientenakte.

  36. Jochen says:

    Heute hatte ich einen Termin beim Orthopäden. Da ich zum ersten Mal in der Praxis war, hatte ich das Problem, dass meine Karte nicht gelesen werden konnte: da sei ja kein Bild drauf. Ich hätte lediglich durch eine „Rechnung als Privatpatient“ meine Behandlung erhalten. Dankend lehnte ich ab und rief bei der DAK Gesundheit an. Nach einigem Gezeter (Verweise auf rechtliche Situation, Erklärung der Rechtsbeugung etc.) wurde ich dann an die „Fachabteilung“ verwiesen. Diese erklärte mir zuerst die Bestimmungen der Kassen (Bild gegen Missbrauch sei Pflicht und soweiter). Freundlich aber bestimmt erklärte ich der Dame den rechtlichen Sachverhalt und fragte nach ob irgendwo im System ersichtlich sei, dass ich meine Zustimmung für ein Bild gab. Das wurde verneint, und ich informiert, dass allerdings auch kein „Antrag auf Befreiung“ des Lichtbildes vorläge. Als ich dann süffisant nachfragte, ob des denn heiße, dass ich die KK auf bestehendes Recht aufmerksam machen und der KK gegenüber meine Rechtsansprüche bekanntgeben müsse lag ein Schweigen in der Luft. Nach Rücksprache mit „der Kollegin“ gab mir die Dame recht und hat den Fall einer anderen „Fachabteilung“ zugewießen. Da warte ich nun auf Rückruf.

  37. Manfred says:

    Sehr vielen Dank für euere Hilfe. Ich möchte euch aber eine Klarstellung der Funktion der Chip-Karte und E-Card geben. schon 1996 fiel mir auf, das ein anderer Arzt plötzlich meine Daten von vorangegangenen Behandlungen sehen konnte, sogar mit Kommentaren. Nun glaubten die meisten Leute, diese Daten sind im Chip gespeichert. Irrtum, mit einem Lesegerät hatte ich Daten auslesen können. Dort steht nichts weiter als Name, Geburtsdatum, Kasse,Versichertennummer und Laufzeit. Es gab also schon damals im ISDN-Zeitalter eine Datenbank mit meinen persönlichen Daten.
    Meine Versichertennummer war also nur der Zugangsschlüssel. Selbst heute können auf der E-Card nur wenige Daten gespeichert werden. Wer also demnächst den Arzt besucht, sollte sich auf § 35 des Bundesdatenschutzgesetz berufen, und eine Kopie seiner Daten erbeten. Anscheinend kann man dort nur schreiben, Fehldiagnosen von früher sind immer noch taufrisch und werden entsprechend angewandt. Nein, ich wurde nie nach Erlaubnis gefragt, das meine Daten elektronisch gespeichert werden.

    Gruß Manfred

  38. Kutikinsusinak says:

    Nur mal zur Info und auch wenn die letzten Eintragungen etwas älter sind:

    aus akutem Anlaß mußte ich mir nun nach 3 Jahren gefühlter Freiheit die Gesundheitskarte aktualisieren lassen. Die letzte lief ’15 aus.
    Hier habe ich die Idee mit der religiösen Begrundung gefunden und umgesetzt. Mein Smily vor 3 Jahren wurde abgelehnt, sowas.
    Aber; ein erkennungsdienstlich zugelassenes Dokument reicht ja wohl.

    Ergebnis: es dauerte ca. 5 Tage, dann war meine „Bestellung“, per Email eingereicht, geliefert.
    Es funktioniert also noch gut – zumindest bei der GEK/Barmer.

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