Podcast-Bus-Beschlagnahme: Verwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag über Rechtswidrigkeit

Mobiles Aufnahmestudio im VW-Bus von metronaut.de

Am 26. November 2011 hatten Hamburger Polizisten den Podcast- und Pressebus von Metronaut.de samt Aufnahmeequipment beim Castor-Transport im Wendland beschlagnahmt. Die Redakteure hatten mit Podcasts auf metronaut.de (1, 2, 3, 4) und Beiträgen beim Sender „Radio Freies Wendland“ über die Anti-Atom-Proteste berichtet.

Gegen das Vorgehen der Polizei hatten die zwei betroffenen Redakteure direkt während der Beschlagnahme Widerspruch eingelegt und dann im Juni 2012 Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahme feststellen zu lassen. Die Klage wurde zugelassen und wird nun am Donnerstag, den 22.5.2014 um 9.30 Uhr in Lüneburg in Saal II verhandelt.

Im Vorlauf des Prozesses sind im Schriftwechsel zwischen Gericht, Polizei und dem Anwalt der Redakteure zahlreiche Seiten Akten entstanden. Insgesamt sind die dort enthaltenen Berichte und Aussagen der Polizei nach Einschätzung der Metronaut-Redaktion voll von Unterstellungen, Tatsachenverdrehungen, haltlosen Behauptungen und Ungereimtheiten, wie diese Zusammenfassung der Akten recht anschaulich darlegt.

Gefährliche Mikrofone?

Die Beschlagnahme des VW-Busses samt Aufnahme- und Schnittequipment selbst wird in der Akte mit einer “gegenwärtigen Gefahr” begründet. In der Akte versucht die Polizei gleich zwei solcher Gefahren zu konstruieren: sie behauptet einerseits, die Redaktionsmitglieder hätten mit ihrem Podcast-Equipment den Polizeifunk stören und andererseits gewalttätige Proteste koordinieren und/oder durchführen können.

Bei dem „gefährlichen“ Equipment  handelte es sich übrigens um ein Audio-Mischpult, 2 Headsets und 3 Mikrofone sowie zwei diktiergerätähnliche Audiorecorder und zwei Laptops, die auf einer halben Bierbank im Auto standen.

Mit diesen Equipment wäre laut Polizei folgendes möglich gewesen:

Die fest verbauten umfangreichen Gerätschaften hätten eingesetzt werden können, um eine Störung bzw. Beeinträchtigung des polizeilichen Funkverkehrs hervorzurufen.

Und weiter:

Eine sendefähige Satellitenverbindung konnte ich am oder im Fahrzeug nicht feststellen, schien jedoch technisch ohne Probleme schnell anschließbar zu sein.

Obwohl die Polizeibeamten weder selbst ein Gerät feststellten, dass dazu fähig gewesen sein könnte und unseren Redakteuren verweigerten, ihnen die technischen Geräte zu erklären, beschlagnahmten sie den ganzen VW-Bus samt aller technischen Geräte. Sogar die Handheld-Audiorecorder (Diktiergeräte) durften nicht aus dem Bus genommen werden. Damit war die Berichterstattung bis zum Tag nach Eintreffen des Castor-Transports im „Endlager“ deutlich erschwert.

Behinderung von Berichterstattung und Pressefreiheit

Die Metronaut-Redaktion sieht in der damaligen Maßnahme der Polizei einen Versuch, die freie Ausübung der Berichterstattung und die Wahrnehmung des Grundrechtes auf Pressefreiheit zu behindern. Da die Berichterstattung unserer Redakteure insbesondere die Seite von Aktivstinnen und Aktivisten beleuchtete, gewinnt man den Eindruck, dass mit der Maßnahme vom 26.11.2011 genau jene Berichterstattung erschwert werden sollte.

Journalistische Berichterstattung muss aber auch ohne Presseausweis oder gar „Akkreditierung“ des Innenministeriums möglich sein. Pressefreiheit bedeutet eben auch, dass Blogger/innen, Bürgerjournalisten oder Podcaster von gesellschaftlichen und politischen Ereignissen aller Art berichten können – das kann der Medienvielfalt und damit der Demokratie nur gut tun.

Spenden machten Klage möglich

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde überhaupt erst möglich, weil Hörer/innen und Leser/innen von metronaut.de sowie weitere Unterstützer etwa 2000 Euro für die Verfahrenskosten gespendet haben. Für diese Spenden möchte die Redaktion herzlich danken – ihr seid großartig!

4 Kommentare

  1. dot tilde dot says:

    der vorwurf der koordination von gewalt erinnert mich an das im doppelten sinne peinliche verfahren gegen pfr lothar könig.

    .~.

  2. /me says:

    Ich wünsche den Verantwortlichen für diese Beschlagnahm die Krätze an den Hals sowie die höchstmöglichen disziplinarischen und dienstrechtlichen Folgen.

    Und euch wünsche ich alles Gute und viel Erfolg bei dem übermorgigen Verfahren und möglichst viel Schadenersatz, den die Verantwortlichen leider nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.

  3. Stöber says:

    Furchtbare Schriftwahl. Hellgrau auf weiß, dazu zitterzart.
    Nehmt ihr auch Spenden für etwas mehr schwarz?

  4. bomboclaat says:

    den vorwurf der koordination von gewalt sollte man in dieser bananerepublik hier erstmal dem verfassungsschutz in seiner buchstäblichen eigenschaft als führungsetage des nsu machen und sonst niemanden. aber mit diesem arschlosen volk hier kann man ja alles machen, was man will. in früheren zeiten hätte man längst mistgabeln, sensen, dreschflegel und fackeln geholt um mit einer derartig korrupten und moralisch restlos verkommenen politischen führungsebene angemessene kommunikationsformen einzuführen.

    viel glück und kraft beim prozeß und den verantwortlichen mindestens die pest an den arsch- krätze am hals ist viel zu harmlos.

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