Beschränkt endlich den Einsatz von Pfefferspray bei Demonstrationen

Gerade macht ein Bild die Runde, wie ein Polizist in Thüringen gegen etwa ein Dutzend Menschen in einer Sitzblockade Pfefferspray einsetzt, es erinnert an den berühmt gewordenen Pfefferspray-Cop aus den USA:

Der hier gut dokumentierte Vorfall zeigt wieder einmal, dass die Schwellen zum Einsatz von Reizgasen durch Polizeibeamte in Deutschland erstens zu niedrig sind und zweitens auch noch durch Beamte ohne Konsequenzen unterlaufen werden können.

Polizeibeamte sind in ihrem Handeln, gerade beim Einsatz von unmittelbaren Zwang, zu verhältnismäßigem Handeln verpflichtet. Sie müssen immer überprüfen, ob es ein milderes Mittel gibt, um das gleiche Ziel ihres polizeilichen Handelns zu erreichen. In diesem Fall ist das Ziel höchstwahrscheinlich die Auflösung dieser kleinen, harmlosen Sitzblockade. Wir sehen auf den Bildern maximal 13 sitzende, friedliche junge Menschen und etwa sieben Polizisten.

Wenn die sieben Polizisten es nicht schaffen sollten, diese 13 jungen Menschen wegzutragen oder wegzuzerren, dann müssten sie in diesem Fall eben noch ein paar andere Polizisten heranholen um diese Mini-Sitzblockade aufzulösen. Stattdessen wird die komplette Sitzblockade mit einem Reizgas eingenebelt, dessen Einsatz durch Nicht-Polizisten immer als gefährliche Körperverletzung gewertet wird. Die Polizei erspart sich bei dieser Aktion das körperlich anstrengendere Wegtragen der Demonstranten und setzt stattdessen Kampfmittel ein, die in kriegerischen Handlungen nach der Genfer Konvention nicht eingesetzt werden dürfen. Es gibt keinerlei Rechtfertigung für diesen Reizgas-Einsatz, auch nicht nach den bestehenden Gesetzen, die der Polizei einen recht laxen Umgang mit diesem Mittel gewähren.

Um solche Formen der Polizeigewalt in Zukunft zu verhindern, müsste der Einsatz von Pfefferspray bei Demonstrationen auf Notwehrsituationen beschränkt oder als „Waffengebrauch“ kategorisiert werden. Anders wird nicht zu verhindern sein, dass Pfefferspray immer wieder von den Polizeibeamten missbraucht wird.

Wer mehr wissen will zum Thema: wir haben in der Vergangenheit recht viel zum Einsatz von Pfefferspray geschrieben.

5 Kommentare

  1. Someone says:

    „dessen Einsatz durch Nicht-Polizisten immer als schwere Körperverletzung gewertet wird.“

    Schwerde Körperverletzung würde voraussetzen dass das Opfer das Sehvermögen auf Mindestens einem Auge verloren hätte, dauerhaft.
    Ohne das, ist es eine gefährliche Körperverletzung, § 224 Abs. 1 Nr. 1 Zweite Alternative STGB, der „gesundheitsschädliche Stoff“.
    Das ist wichtig,denn die erst die Schwerde Körperverletzung ist ein Verbrechen mit Mindeststrafe von 1 Jahr, die gefährliche hat als Mindeststrafe nur 6 Monate. 3 Monate wenn minderschwerer Fall.

    Gegen den sprühenden Polizisten hier UND seine anwesenden Kollegen hier hätte die zuständige Staatsanwaltschaft und Polizei also ohne Strafantrag der betroffenen, da gefährliche Körperverletzung entgegen der nicht qualifizierten nach 223 ein Offizialdelikt ist (§152 (2) STPO i.V.m. §230 (1) STGB), Ermittlungen nach §§ 340, 224 STGB einleiten.
    Gegen die 6 anwesenden Kollegen ja insbesondere aufgrund einer möglichen Begehung durch Unterlassen (13 STGB), weil sie den Sprüher nicht davon abgehalten haben die gefährliche Körperverletzung zu begehen aber für die Sicherung der körperlichen Unversehrtheit der Protestanten verantwortlich waren. Oder aber, ob sie nicht gar mit dem Sprüher gemeinschaftlich gehandelt haben (25 (2) STGB) oder ob sie wenigstens Beihilfe geleistet haben (27 STGB) .

    Hoffentlich haben die jungen Leute angepisste Eltern mit Vermögen.

  2. wott says:

    Unterlassene Hilfeleistung gäbe es da ja auch noch. Und natürlich Strafvereitelung im Amt. Denn keiner der beteiligten PVB wird gegen die Kollegen eine Anzeige geschrieben haben, ebensowenig wie deren Vorgesetzte. Das es überhaupt regelmäßig zu gewaltkriminellen Handlungen durch PVB kommt, ist neben der seit jahrzehnten unterlassenen Fach- und Dienstaufsicht auch und insbesondere ein Justizskandal. Denn wenn die Justiz in Thüringen derartige Straftaten verfolgen würde, würden sich die PVB entsprechend zurückhalten (oder eben verurteilt und entlassen). Es ist daher wie immer bei sog. ‚Polizeiskandalen‘: Die Haupttäter sitzen in der Justiz. Gegen insbesondere diese hochgradig kriminelle Justiz sollte sich daher die Kritik richten.

    • Bernd says:

      Das ist doch überall so, der rangniedere devote kumpelhafte Kollege der dem Hormon gesteuerten Alpha Wolf der alles zerfleischt untergeben ist wird nie etwas gegen diesen Menschenschinder aussagen! Es wird alles rein gewaschen und schön geredet vom Revierleiter der verschlafenen Justiz die eine saubere& korrekte Polizeiarbeit marketingmäßig runter betet und denn Kollegen die sich als Elite betrachten mit einer faschistoiden sektenartigen Ideologie , im Denken und der Handlungsweise gleichgeschaltet wie ein Robocop! Schuld hat immer der unterlegene Bürger der nicht spurt ,der wird dann halt mit permanenter Gewaltandrohung gefügig gemacht und als aggressiv dargestellt wenn er verbal sich gegen willkürliche Praktiken wehrt. Beschwert man sich telefonisch geben sich die Kollegen mit falschen Namen & Identitäten aus…. „ich bin der Herr Stotz, melden sie sich bei Herrn Scholz, ruft man dort an ist plötzlich ein Herr Stolz zuständig der dann wochenlang im Urlaub ist und an andere „Gruppenführer“ verweisen tut ,von denen nie jemand zu den genannten Zeiten erreichbar ist ….reine intrigante Taktik! Der Afrikaner der im Osiland grausam & brutal hingerichtet wurde hat sich sein Benzin auch selbst von der Tankstelle geholt aus der verschlossenen Zelle und die Aufschrift auf den Streichhölzern vermutlich nicht verstanden ….!
      Das ist der Recht(SS)taat !? Pfui Teufel wie perfide ist so etwas ! Alles im Namen des Herrn.

  3. Martin Däniken says:

    Pfefferspray und Elektro“schock“waff äh einsatzmittel sollen dem PVB die Möglichkeit geben bei eingeschränkten mentalen und verbalen Fähigkeiten sich im Einsatz gegen „friedliche“Sitzblockierer oder Wohnsitzlose oder von Substanzen oder psychischen Problemen beeinflussten Personen einen klaren einsatztaktischen Vorteil zuverschaffen…
    auf Deutsch
    „Wende kein Bock zum Quatschen hast,dann sprüh oder taser halt! “
    Aber achte auf Kameras!

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