Was darf die Polizei auf Twitter?

Foto: CC-BY-NC nolnet (Flickr)

Bei Zeit Online hat Christian Bartlau der Polizei-Twittererei in Frankfurt unter dem Motto „Offen, transparent, verfassungwidrig“ nachrecherchiert und bestätigt in seinem Artikel unsere Befürchtungen hinsichtlich der Legalität der Aktivitäten:

„Die Polizei macht etwas, für das sie keine Ermächtigungsgrundlage hat“, sagt Dr. Felix Hanschmann von der Universität Frankfurt. „Das ist rechtswidrig.“ Der Rechtswissenschaftler hat sich eingehend mit dem Twitter-Account der Frankfurter Polizei beschäftigt und hat sogar verfassungsrechtliche Bedenken.

Wie die Polizei twittert, hat in Berlin das Abgeordnetenhaus beschäftigt. Der linke Hakan Taş hat eine kleine Anfrage zum Thema gestellt (PDF).

Auch hier ging es darum, wie die Polizei twittert:

Frage 7: Wie bewertet der Senat, dass die Berliner Polizei durch die Nutzung von Social Media, insbesondere Twitter, gestaltend ins Versammlungsgeschehen eingreift, Abläufe kommentiert, bewertet und aktiv versucht, die Teilnehmer*innen im eigenen Interesse zu lenken (Solida- risierung mit einem Teil der Versammlungsteilnehmer*innen, Aufrufe zur Distanzierung von einem Teil der Versammlungsteilnehmer*innen, Aufrufe zu einem bestimmten Handeln etc.)?


Zu 7.: Eine „Lenkung“ von Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern erfolgt in Ausahmefällen ausschließlich im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Polizei zur Abwehr von Gefahren sowie zur Verhinderung bzw. Beendigung von Gesetzesverstößen.
Die Polizei Berlin nutzt Tweets ferner als Kommunikationsmittel zur Ergänzung bereits erfolgter Durchsagen von Lautsprecherwagen der Polizei und der polizeilichen Einsatzmoderatorinnen und Einsatzmoderatoren. Im Sinne einer transparenten Informationsweitergabe wurden außerdem bei einigen Versammlungslagen der Versammlungsleitung bereits zugestellte bzw. bekannte Versamm- lungsauflagen zusätzlich per Twitter veröffentlicht. Eine Kommentierung oder Bewertung von Versammlungsabläufen via Twitter erfolgt seitens der Polizei Berlin nicht.

Bei Netzpolitik gibt es die komplette Zusammenfassung der kleinen Anfrage, die sich auch mit der Zulässigkeit von Fotos von Versammlungsteilnehmern und der Ansprache der Follower per Du beschäftigt.

Update: Netzpolitik hat gerade eine Machbarkeitsstudie der Berliner Polizei für Social Media als PDF veröffentlicht. Dazu gibt es einen sehr spannenden Artikel über Social Media und Polizei von Matthias Monroy, sowie die Veröffentlichung der ausführlichen und kompakten Social Media Guidelines der Polizei.

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