#refugeecamp: Strafanzeigen gegen Innensenator Henkel und Bezirksbürgermeister Hanke

Nach Informationen von Metronaut haben Privatpersonen gegen die für die unmenschlichen Auflagen der Flüchtlingsdemonstration politisch Verantwortlichen, den Bezirksbürgermeister Christian Hanke und den Berliner Innensensator Frank Henkel jetzt Strafanzeige gestellt.

In der Strafanzeige gegen Bezirksbürgermeister Hanke, die Metronaut zugeschickt wurde (PNG-Datei, anonymisiert durch die Redaktion), heißt es:

Ich erstatte im Zusammenhang mit der genehmigten Kundgebung der Flüchtlinge am Pariser Platz unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten Anzeige gegen Dr. Christian Hanke, Bezirksbürgermeister in Berlin.

Insbesondere zeige ich den o.g. Herren als Verantwortlichen für den Polizeieineinsatz gegen die nicht verbotene Versammlung auf dem Pariser Platz des Verstoßes gegen § 21 des VerG an.

Durch die von Herrn Hanke veranlassten wiederholten Maßnahmen wider die Versammlungsteilnehmer: Entzug von Isomatten, Wärmenotdecken, Regenschirmen, Unterlagen und Sitzgelegenheiten sowie anderer der Durchführung der Versammlung förderlichen Gegenstände und die wiederholte Nötigung der Versammlungsteilnehmer der Kundgebung nur im Stehen beizuwohnen, sowie ihre Habseligkeiten nicht auf dem Boden abzusetzen machen sich die Verantwortlichen der groben Störung mit der Absicht schuldig, die Durchführung der Versammlung zu vereiteln.

Darüber hinaus zeige ich Herrn Hanke, im selben Zusammenhang des Diebstahls und angesichts widrigen Wetterbedingungen der fahrlässigen Körperverletzung gegen die Versammlungsteilnehmer an.

§ 21 VerGs „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

In den Auflagen der angemeldeten Demonstration am Pariser Platz heißt es: “Insbesondere wird die Nutzung von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten sowie Pavillions, Planen und Pappen untersagt, sofern diese dem Witterungsschutz, dem Sitzen, dem Liegen oder in sonstiger Weise der Bequemlichkeit von Versammlungsteilnehmern dienen.”

Die Polizei hatte diese Auflagen genutzt um den Protestierenden Klediung, Decken, Isomatten, Schirme, Wärmflaschen und ähnliches abzunehmen. Immer wieder geht die Polizei gegen die Flüchtlinge und ihre Sympathisanten vor und beschlagnahmt Gegenstände, die der „Bequemlichkeit“ dienen. Wir halten dieses Vorgehen für einen schweren Eingriff in die Demonstrationsfreiheit und einen Versuch, die seit sieben Tagen andauernde Kundgebung mit Auflagen unmöglich zu machen.

Update:
Ein Screenshot der Strafanzeige gegen Innensenator Frank Henkel liegt uns nun auch vor.

24 Kommentare

  1. Kraychecker says:

    Sehr gut! Außerdem am besten Widerspruch alle Verwaltungsakte (z.B. Beschlagnahmung von Decken, Pappen etc.) schriftlich bestätigen lassen, unabhängig davon auch Widerspruch dagegen einlegen!
    Außerdem wäre eine verwaltungsrechtliche Überprüfung der Auflagen sinnvoll!

    GIbt es keine anwaltliche Unterstützung der Teilnehmenden?

  2. @jbspeakr says:

    Super, finde ick sehr unterstützenswert!
    Darüber hinaus ist der wiederholt blinde Gehorsam der Beamten Sinnbild grober Ausbildungsmängel in den Reihen der Polizei. Ich wünsche mir nicht nur ein, dass VerGs stärkendes Urteil, sondern auch Maßnahmen die eine umfassende Steigerung der Polizeiaus- und weiterbildung nach sich ziehen.

  3. daniel says:

    Um Solidarität mit Flüchtlingen und von Abschiebung bedrohten Menschen zu zeigen, wollen wir diesbezüglich mit Zelten demonstrieren, was auch den Aufenthalt in diesen Zelten impliziert. Der den Flüchtlingen fehlende Wohnraum und die Umstände die sie in ihren Heimatländern erwartet wird durch die Zelte symbolisiert. Diesbezüglich bietet ein Zelt ein Minimum an Privatsphäre, welche laut Art. 13GG Abs.1 jedem Bürger als unverletzlich zusteht.

    Des Weiteren werden die Zelte als Banner fungieren auf denen die Teilnehmer der Demonstration/Versammlung ihre Meinungen, Aussagen und Lösungsvorschläge schriftlich oder bildlich aufbringen können. Dies dient der Veranstaltung gezielt beiwohnenden Personen und Außenstehenden, zur kollektiven Meinungsbildung in Gruppenform im Zusammenhang mit dem Thema der Demonstration/Versammlung. In einem Beschluss vom 10.12.2010 (1 BvR 1402/06) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die in Art. 8 Abs. 1 GG verankerte Versammlungsfreiheit auch die nicht verbale Meinungsäußerung schützt.

    „In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen – schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes – im
    eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen.“
    (BVerfGE 69, 315 – Brokdorf)

  4. BlossNicht0815 says:

    Sehr gut,

    wünschenswert wäre es diese Anzeige auf alle!! beteiligten Polizisten, insbesonders deren Einsatzleiter zu auszuweiten. Siehe auch:

    Bundesbeamtengesetz (BBG)§ 63 Verantwortung für die RechtmäßigkeitBundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) geändert worden ist(1)
    Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
    (2)
    Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
    (3)
    Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.

    Eventuell greift auch ‚unterlassene Hilfeleistung‘, bzw. die Hinderung daran durch die Polizei, was dann ja auch VORSÄTZLICHE Körperverletzung wäre.

  5. Martin says:

    Anm. der Redaktion: Wir haben keinen Bock auf deine rassistischen Kommentare, Martin. Die immergleiche Scheisse, die wir seit den 90ern immer wieder bis in die Mitte der Gesellschaft hinein gehört haben. Geh bitte bei Focus.de und Welt.de kommentieren, da hast Du sicher viele Freunde.

  6. Martin says:

    Dacht ich mit das ihr feiges, linkes Pack die Augen vor der Wahrheit verschließt. Hoffentlich bekommt ihr alles mal eine aufs Maul.

  7. maybeadayoff says:

    Strafanzeige gegen Henkel in der Internetwache der Cops? Ist das ein Scherz? Warum nicht bei der Staatsanwaltschaft?

  8. Moritz says:

    Lieber Martin, wie geht es dir? Mir geht es gut! Liebe Grüße, dein Moritz, der hoffentlich bald mal eine aufs Maul bekommt.

    Bin sehr gespannt, wie diese Anzeige verläuft.

  9. s.e. says:

    An die Verantwortlichenhabeihc mehrher emails Geschrieben (Hanke, Polizei, Presseamt, Fraktionen)

  10. s.e. says:

    refugees #refugeecamp #Asyl – Virtuelle #Unterstützung für die #Flüchtlinge in #Berlin und #Frankfurt #Flashmob per #Telefon, #eMail, usw.
    Macht eurer Wut über die Zustände unter denen die Flüchtlinge zur Zeit protestieren, Luft an den richtigen Stellen. Zeigt dem Staat, dass ihr mit so menschenunwürdigem Verhalten nicht einverstanden seid.

    Hier die Gruppe, die den virtuellen Flashmob organisiert:
    https://www.facebook.com/groups/474758009236309/
    Flashmob (per Telefon, email, fax, persönlich) für die Rechte der Flüchtlinge im Hungerstreik am Brandenburger Tor
    31. Oktober – Internet, Telefon, persönlich

  11. Kutscher,Horst says:

    ..Strafanzeigen ist der richtige Weg..diese Leute werden von uns dafür bezahlt das hier in Berlin / Deutschland jedem Gerechtigkeit wiederfährt..auch wenn er *nur* demonstriert..Innensenator
    Henkel hat doch sonst immer die grosse Klappe und tritt immer so sicher und selbstbewusst auf..wo ist er jetzt ,wo er wirklich gebraucht wird ? formiert er seine Schergen erneut ?..was tut er gerade wo andere frieren und hungern..? in welcher warmen Ecke sitzt Herr Hanke (Bezirksbürgermeister) ? Strafanzeige mit nachfolgendem Rücktritt wäre das Mindeste..

  12. Kutscher,Horst says:

    ..Asylrecht ist ein Menschenrecht..hier geht es nicht von vornherein um faule ,transferabzockende Einwanderer..Asyl ist Asyl ..egal wie das Kind erstmal heisst..so jedenfalls gehts nicht ,was hier /dort am BB – Tor abgeht..
    Ihr Politiker ,die Ihr für uns da sein sollt..lasst mich nicht erst kotzen ..ändert rasch den Zustand..und zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft..

  13. KR says:

    Was ist aus der Anzeige geworden? – Habe morgen einen Termin beim Landessozialgericht NRW wegen – Remeikis ./.Berlin – da mir am 30.10.2012 ein Polizeibeamter meinen rechten Ellbogen duch einen Hebelgriff anbrach….würde gerne erfahren, wie Euer Prozess ausgefalle ist? Danke.

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